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Brände / Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neubrandenburg und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

ID: 1037768

(ots) - Am 13.03.2014 wurden im Bereich der
Polizeiinspektion Neubrandenburg insgesamt vier Feuer gemeldet.

So brannten gegen 15:00 Uhr in Siedenbrünzow etwa 150 qm Ödland,
nachdem die Verursacherin auf ihrem eigenen Grundstück ein Feuer
entzündet und darüber die Kontrolle verloren hatte. Die Feuerwehr war
vor Ort und hatte bereits die Löscharbeiten übernommen.

In Zierke rodete gestern gegen 15:52 Uhr jemand eine etwa 6x15 m
große Wiesenfläche und verlor ebenfalls die Kontrolle über die
Ausdehnung des Feuers. So geriet ein Baum in Brand. Hier rückte die
Freiwillige Feuerwehr Neustrelitz aus und löschte ab. Strafanzeige
wurde erstattet.

In Demmin wurden am Nachmittag auf einem Privatgrundstück
Gartenabfälle verbrannt. Hier kam es in Folge von Unaufmerksamkeit
zum Funkenflug. Umliegendes Brachland begann kurzzeitig zu brennen.
Die Freiwillige Feuerwehr durchnässte den Boden und konnte so Schäden
verhindern.

Am Abend teilte ein Neustrelitzer Passant gegen 19:00 Uhr
telefonisch mit, dass er hinter einem Einkaufsmarkt einen Feuerschein
gesehen hatte. Kinder oder Jugendliche sollten hier angeblich
gezündelt haben. Als die Beamten vor Ort prüften, entdeckten sie eine
mit Steinen vorbereitete Feuerstelle und nahmen Brandgeruch wahr.
Glut oder Feuer waren jedoch nicht feststellbar.

Frau Heidrun Pergande, Sprecherin des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte erklärte, dass das Verbrennen von Gartenabfällen ist
grundsätzlich nicht gestattet ist. Gartenabfälle dürfen in manchen
Gemeinden des Landkreises ausnahmsweise verbrannt werden, wenn eine
Entsorgung bei einem Wertstoffannahmehof nicht möglich oder nicht
zumutbar ist. Dies darf allerdings lediglich in den Monaten März und
Oktober, werktags zwischen 8 und 18 Uhr, und jeweils nur für die
Dauer von maximal zwei Stunden geschehen. In der Kreisstadt




Neubrandenburg ist das Verbrennen zu keiner Zeit erlaubt. Der
Landkreis rät zu Eigenkompostierung. Sie ist in jedem Fall besser und
umweltfreundlicher. Aus gegebenem Anlass mahnt die Polizei bei der
Verbrennung von Gartenabfällen zur Vorsicht. Es wird unter Anderem
geraten, das Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Stellen sie selbst
Löschmittel bereit und vergewissern Sie sich, dass anschließend das
Feuer tatsächlich abgelöscht ist und nicht erneut aufflammen kann. Um
Funkenflug zu vermeiden, verbrennen Sie nie bei starkem Wind und
achten Sie darauf, das Feuer klein zu halten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neubrandenburg
Karen Lütge
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle(at)pi-neubrandenburg.de
http://www.polizei.mvnet.de


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Datum: 14.03.2014 - 14:11 Uhr
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