Pkw-Aufbrecherüberführt sich selbst
(ots) - Am Dienstag, um 22:55 Uhr kehrte eine
28-jährige Essenerin zu ihrem Auto zurück, welches sie zuvor an der
Rolandstraße im Ortsteil Schalke geparkt hatte. Sie stellte fest,
dass an dem Fahrzeug eine Seitenscheibe eingeschlagen war und ihr
Navigationsgerät fehlte. Sie alarmierte die Polizei. Als die Beamten
eintrafen, meldete sich bei ihnen ein 40-jähriger Zeuge, der eine
männliche Person beobachtet hatte, die sich in verdächtiger Weise
zwischen den geparkten Autos aufgehalten hatte. Bei der Nachschau im
Pkw entdeckten die Beamten frische Blutspuren an der eingeschlagen
Scheibe. Des Weiteren fanden sie auf dem Rücksitz ein Handy und ein
Feuerzeug. Beide Gegenstände gehörten nicht der 28-Jährigen.
Noch während der Nachschau im Wagen kam ein Mann auf das Fahrzeug
zu. Der 40-jährige Zeuge erkannte den Mann sofort wieder. Die
Polizisten kontrollierten ihn und stellten an seiner Hand eine
frische blutende Wunde fest. Sie nahmen den Mann fest und brachten
ihn zur Wache. In der anschließenden Vernehmung gab er die Tat zu und
räumte ein, dass ihm das aufgefundene Handy und das Feuerzeug
gehören. Beides hatte er im Auto vergessen.
Nach Rücksprache mit den Justizbehörden wurde er im Anschluss auf
freien Fuß gesetzt.(T.Sziesze)
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Telefon: 0209 / 365 2010
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.03.2014 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1040134
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pkw-Aufbrecherüberführt sich selbst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).