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Informationsnachmittag zur Durchführung von Großveranstaltungen

ID: 1040933

(ots) -

Am gestrigen Mittwochnachmittag fand im großen Sitzungssaal des
Landkreises Stade ein Informationsnachmittag zur Durchführung von
Großveranstaltungen statt.

Dazu hatte das Amt für Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit
dem 6.Fachkommissariat der Polizeiinspektion Stade, 56 Veranstalter
von Großveranstaltungen, Vertreter der DEHOGA, Sicherheitsdienste und
dem DRK-Kreisverband die mit der Organisation und Durchführung von
großen und kleinen Veranstaltungen im Landkreis befasst sind,
eingeladen.

Ziel der Informationsveranstaltung war es, die Teilnehmer auf die
rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes hinzuweisen und bei Ihnen die
Sensibilität für die Einhaltung der Vorschriften zu erhöhen um die
Sicherheit der jungen Leute zu verbessern.

In den zurückliegenden Jahren wurden mehrere Großveranstaltungen
im Landkreis Stade und der Hansestadt Stade überprüft. Bei den
Kontrollen wurden zum Teil Mängel bei der Organisation und
Durchführung festgestellt. Daher bot das Amt für Jugend und Familie
und die Polizeiinspektion Stade für die verantwortlichen Ausrichter
von Großveranstaltungen einen Informationsnachmittag an.

Vorrangig ging es um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, aber
auch um die Ausgestaltung
(Rettungsdienst/Verkehrsführung/Ausleuchtung usw.) einer
Großveranstaltung. Der Informationsnachmittag wurde in die
Themengebiete Veranstaltungsplanung, Durchführung und Nachbereitung
gegliedert.

Erste Diskussionen entstanden bei dem Punkt
Erziehungsbevollmächtigung. Es wurde deutlich, dass hierzu noch
Unklarheiten bestehen.

Die Erziehungsbevollmächtigung wird durch die Eltern eines
Jugendlichen ausgefüllt. Mit dieser beauftragen sie geeignete
volljährige Person ihre elterlichen Aufgaben und Pflichten auf einer




Veranstaltung zu übernehmen. Der Beauftragte übernimmt durch seine
Unterschrift diese Aufgaben und Verpflichtungen.

Jugendliche über 16 Jahre sind oftmals nicht in Begleitung eines
oben beschriebenen Erziehungsbevollmächtigten, Teilnehmer einer
Veranstaltung. Daher dürfen sie im Sinne des Jugendschutzgesetzes
nicht länger als bis 24:00 Uhr an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Oftmals werden die Erziehungsbevollmächtigungen (Muttischeine)
durch die Jugendlichen vor Ort selbst ausgefüllt. Als
Erziehungsbevollmächtigter wird eine volljährige Person nach dem
Zufallsprinzip angesprochen und in die Bevollmächtigung eingesetzt,
welcher nicht durch die Eltern bestimmt und beauftragt wurde. Der
Erziehungsbevollmächtigte ist sich seiner Pflichten und seiner
Verantwortung bezüglich des Alkoholgenusses, des Rauchens und des
Verhaltens oft nicht bewusst.

Die Erziehungsbevollmächtigung ist eine Urkunde, wenn sie im
Rechtsverkehr (Einlass in die Diskothek) eingesetzt wird. Wird diese
manipuliert, bewusst falsch ausgefüllt oder verfälscht, mit
Personalien oder Unterschriften versehen, so hat der Jugendliche eine
Urkundenfälschung begangen. Der so eingetragene Bevollmächtigte ist
ggfs. Mittäter.

Der Veranstalter ist durch die Erziehungsbevollmächtigung nicht
von der Pflicht der Überprüfung des rechtmäßigen Aufenthalts des
Jugendlichen entbunden, sowie

Es wurde weiter herausgearbeitet, dass der Veranstalter die
Verantwortung über die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher
Vorschriften hat.

Aufgrund der Nachfragen und Anregungen seitens der Veranstalter
und der anschließenden Diskussionen wurde das große Interesse an
diesem Themengebiet deutlich.

Das Jugendamt und die Polizei boten den Veranstaltern Hilfe bei
der Vorbereitung ihrer geplanten Events an, betonten jedoch, dass in
Erster Linie die Organisatoren und Anmelder für die Einhaltung der
Vorschriften und eine verantwortungsvolle Planung zuständig sind.
Ziel muss es sein, den Jugendschutz zu verbessern und zu verhindern,
dass sich betrunkene Jugendliche entgegen den geltenden Vorschriften
auf den Veranstaltungen ohne erforderliche Begleitung aufhalten und
dadurch gefährdet oder sogar verletzt werden.

Jugendamt und Polizei wollen im Dialog mit den Veranstaltern im
Vorwege bereits zur Verbesserung der Situation beitragen bevor es bei
den kommenden Kontrollen zu Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten kommen
muss.

Ansprechpartner im Amt für Jugend und Familie sind Frau Nordengrün
sowie Herr Laarmann und bei der Polizeiinspektion Stade, Herr
Sabrantke.

Weitere Informationen auch unter: www.jugendschutz.de im Internet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 20.03.2014 - 14:46 Uhr
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