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Erhebung sogenannter Bettensteuer in Schwerin/Innenminister Caffier: Nicht rechtswidrig, aber falsches Signal für Tourismus

ID: 1041396

(ots) - Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin
hat eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in
Beherbungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Da eine
derartige örtliche Aufwandsteuer bisher in Mecklenburg-Vorpommern
noch nicht erhoben wurde, muss nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG
M-V) das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium
einer solchen Satzung vor dem Inkrafttreten zustimmen. Zur
Vorbereitung seiner Entscheidung hatte das Innenministerium ein
Gutachten zur Prüfung der landesverfassungsrechtlichen und
kommunalabgabenrechtlichen Vorrausetzungen in Auftrag gegeben. Nach
dem Gutachten ist die "Bettensteuer" eine zulässige örtliche
Aufwandsteuer, so dass eine derartige Steuer nicht versagt werden
kann, wenn die entsprechende kommunale Satzung rechtskonform ist.

Da die Steuersatzung der Stadt Schwerin nicht rechtswidrig ist,
hat die Stadt einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung zu ihrer
Steuersatzung. Innenminister Lorenz Caffier hält die Erhebung einer
Bettensteuer dennoch für falsch: "Die erwarteten Einnahmen werden in
keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Beherbungsstätten und den
Tourismus stehen. Die Hotels haben einen erhöhten Verwaltungsaufwand
und diese Abgabe ist ein vollkommen ungeeignetes Mittel, um die
touristische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wie es sich
Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland auf die Fahnen geschrieben
hat."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 21.03.2014 - 12:00 Uhr
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