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Bürgermeisterwahl in Pasewalk/

Innenminister Lorenz Caffier: Ein guter Tag für die wehrhafte Demokratie

ID: 1042019

(ots) - Zum Ergebnis der heutigen Bürgermeisterwahl in
Pasewalk gratuliert Innenminister Lorenz Caffier der neuen
Bürgermeisterin Sandra Nachtweih zum Wahlsieg: " Ich freue mich über
das heutige Wahlergebnis und gratuliere Ihnen recht herzlich zu Ihrem
neuen Amt", sagt Innenminister Caffier. "Sie haben sich diese neue
Position durch ihre Glaubwürdigkeit erkämpft. Ich hoffe, dass Ihr
neues Amt nicht nur hitzige Diskussionen mit sich bringt, sondern ich
bin überzeugt, dass es Ihnen auch viele Erfolgserlebnisse bescheren
wird."

Caffier weiter: "Die Bürgerinnen und Bürger von Pasewalk haben
heute von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht und was das wichtigste
ist, sie haben damit heute bewiesen, dass sie keinen braunen
Bürgermeister in ihrem Rathaus haben wollen! Sie haben den
Extremisten die rote Karte gezeigt! Das ist ein guter Tag für die
wehrhafte Demokratie", zeigt sich Minister Lorenz Caffier erfreut.
"Das Wahlrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht in unserem
Rechtsstaat und das höchste Gut in der Demokratie."

Der Kreiswahlauschuss hatte im Februar dieses Jahres einen
Kandidaten der NPD zur Wahl auf das Amt des Bürgermeisters in
Pasewalk zugelassen, nachdem dieser Widerspruch gegen die Ablehnung
durch den Gemeindewahlausschuss eingelegt hatte. Das
Kommunalwahlgesetz wurde auf Veranlassung des Innenministeriums
bereits mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 geändert, damit gerade
im Zusammenhang mit Bürgermeister- und Landratswahlen mehr
Rechtssicherheit hergestellt wird. Die Wahlbewerber um das Amt eines
Bürgermeisters oder Landrates haben eine Erklärung darüber abzugeben,
dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
und für diese aktiv eintreten. Weiterhin erklären sie, dass sie
keiner Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden
Zielsetzung angehören. Die Unterschrift unter diese Erklärungen ist




Voraussetzung für die Wahlzulassung. Gemäß § 66 Abs. 4
Kommunalwahlgesetz M-V können jedoch bei der Zulassung zur Wahl von
Bürgermeistern oder Landräten bei Zweifeln an der Verfassungstreue
eines Bewerbers Auskünfte von der Verfassungsschutzbehörde eingeholt
werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft am Ende aber immer
der zuständige Wahlausschuss.

"Was hinter den populistischen Phrasen bei der Wahlwerbung steckt,
haben z.B. die antipolnischen und ausländerfeindlichen Hetzkampagnen
der NPD während der Bundestagswahlen im letzten Jahr mehr als
deutlich gezeigt. Dort wurde allein schon ganz offen ihre zutiefst
fremdenfeindliche, menschenverachtende und nationalistische Gesinnung
gegen die Menschenwürde, gegen das friedliche Zusammenleben der
Völker und damit gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung
propagiert", erinnert Innenminister Caffier und macht im Hinblick auf
zukünftige Wahlen folgendes deutlich: "In Vorbereitung auf die
kommenden Kommunalwahlen in unserem Land und die Europawahlen dürfen
wir im politischen Kampf gegen die Feinde der Demokratie nicht
nachlassen und müssen dafür sorge tragen, dass diese geistigen
Brandstifter nicht in die Stadt-, Gemeinde- oder Europaparlamente
einziehen. Wie stark sich die Rechtsextremisten letztlich vor Ort
etablieren und profilieren können, hängt davon ab, wie viel Kraft und
Engagement ihr in den jeweiligen Kommunen entgegengesetzt wird und
wie intensiv sich die Vertreter der demokratischen Parteien für die
Belange der Gemeinden und Städte und die örtlichen Probleme ihrer
Bürger einsetzen."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 23.03.2014 - 20:02 Uhr
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