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"Wer's findet, darf's behalten"

Bundespolizei warnt vor amerikanischem Motto: "Finders, keepers"

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(ots) -

Ein an einem Verkaufstresen liegen gebliebenes Mobiltelefon der
Marke iPhone 4S konnten Ermittler der Bundespolizei seinem Besitzer
nach einer Hausdurchsuchung nunmehr zurückgeben.

Bereits am 19. Juli 2013 war einem heute 26-jährigen iranisch
stämmigen Deutschen, der im Münchner Stadtteil Haidhausen wohnt, ein
Mobiltelefon abhanden gekommen. Der Mann war gegen 21:00 Uhr in einem
Tabakgeschäft am Ostbahnhof und hatte sein Mobiltelefon nach einem
Einkauf auf dem Tresen liegen gelassen. Als er das Fehlen bemerkte
und zurückging, war das Handy bereits weg. Als er die Nummer seines
Mobiltelefons anwählte, war es bereits ausgeschaltet.

Bei der Videoauswertung einer Überwachungskamera aus dem Geschäft
erkannten Beamte der Bundespolizei eine markante männliche Person,
die das Handy vom Tresen nahm. Aufgrund einer polizeiinternen
Fahndung mit den Lichtbildern des vermeintlichen Diebes meldete sich
ein Polizeibeamter. Er erkannte auf dem Fahndungsflyer mit großer
Wahrscheinlichkeit einen Mann, den er von früher her zu kennen
glaubte.

Recherchen ergaben anschließend, dass es sich bei dem Mann um
einen heute 41-Jährigen US-Amerikaner handelt. Nachdem die Identität
zweifelsfrei geklärt war, kam es am heutigen Dienstagmorgen (25.
März), auf Beschluss des Amtsgerichts München, bei dem US-Amerikaner
zu einer Hausdurchsuchung in Obermenzing. Er war sofort geständig und
übergab das gesuchte Handy. Dabei berief sich der Mann, der seit rund
15 Jahren bereits in Deutschland lebt, auf das US-Motto "Finders
Keepers". "Finden und behalten", erklärte der Mann den Ermittlern
der Bundespolizei sein Verhalten. "In Amerika sei es so", führte er
aus, "wenn man etwas liegen gelassen hat und ein anderer es gefunden
hat, dann gibt es keine Strafe wenn der es mitnimmt". Weiter gab er




an, nicht gewusst zu haben, dass sein Handeln den Tatbestand eines
Diebstahls erfüllen würde und er das rund 650 Euro teure Mobiltelefon
zur Fundstelle hätte bringen müssen. "Ich habe nicht gedacht, dass
ich was Falsches mache. Ich habe das Handy gefunden. Toll, ich war
glücklich", so der US-Amerikaner bei seiner Vernehmung. Ergänzend
erklärte er: "Wenn man sich etwas wünscht, und dann liegt es vor dir,
dann dachte ich, mir wurde ein Wunsch erfüllt".

Der Mann hatte das Handy nach eigener Auskunft zu-nächst mehrere
Monate unbenutzt im Schrank liegen lassen. Erst im Dezember, nachdem
sein "Black Berry" defekt geworden war, will er seine SIM-Karte
eingesetzt und das iPhone benutzt haben.

Während der "Traum" des US-Amerikaners von der Erfüllung eines
Wunsches nun ausgeträumt ist, hat sich der Wunsch des 26-jährigen
iPhone-Eigentümers, dass sein Mobiltelefon wieder gefunden wird, noch
spät erfüllt.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang, Fundsachen zu
behalten. "Finders Keepers" gibt es in Deutschland nicht.

- Wer eine Sache findet, die mehr als zehn Euro Wert ist, ist laut
§ 965 BGB verpflichtet, sie abzugeben.
- Wer das nicht tut, macht sich der Unterschlagung strafbar (§ 246
StGB). Ihm droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar
Gefängnis.
- Haben Sie etwas gefunden, müssen Sie das sofort abgeben. Es sei
denn, es ist spätabends und Sie kommen erst am nächsten Morgen
zu einem Fundbüro oder zur Polizei.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 25.03.2014 - 15:05 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
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