2,9 Promille - Fehlender Fahrschein wird Gesuchtem zum Verhängnis-
Festnahme durch Bundespolizei in der S-Bahnstation Hamburg-Reeperbahn-
(ots) - 2,9 Promille - Fehlender Fahrschein wird Gesuchtem
zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei in der S-Bahnstation
Hamburg-Reeperbahn-
Am 25.03.2014 gegen 19.20 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per
Haftbefehl gesuchten Mann im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn fest. Der
alkoholisierte Mann konnte gegenüber DB-Mitarbeitern keinen
Fahrschein vorweisen; daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei
zur Feststellung der Personalien angefordert. Die Überprüfung der
Personaldaten ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Verurteilte
wurde mit einem Haftbefehl wegen Leistungserschleichungen (Fahren
ohne Fahrschein in öffentl. Verkehrsmitteln) gesucht. Der 50-Jährige
hat noch eine Freiheitsstrafe von 59 Tagen zu verbüßen, da er eine
geforderte Geldstrafe in der Höhe von 660 Euro nicht gezahlt hatte.
Ein im Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,94 Promille. Nach ärztlicher
Kontrolle veranlassten Bundespolizisten die Zuführung des
slowakischen Staatsangehörigen in eine Hamburger Haftanstalt.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Festnahme durch Bundespolizei im Bahnhof Hamburg-Altona-">
Datum: 26.03.2014 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1043624
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 2,9 Promille - Fehlender Fahrschein wird Gesuchtem zum Verhängnis-
Festnahme durch Bundespolizei in der S-Bahnstation Hamburg-Reeperbahn-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).