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Versammlungen rechtzeitig anmelden - Zahl der strafbaren Nichtanmeldungen hat deutlich zugenommen

ID: 1043981

(ots) -

(uk) Eines der wesentlichen Grundrechte unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist die freie
Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter
freiem Himmel zu versammeln. Der hohe Grundrechtsschutz der
Versammlungsfreiheit wird jedoch nicht ohne Grenzen gewährt. Im
Versammlungsgesetz werden die Regeln und Beschränkungen der
Versammlungsfreiheit beschrieben.

Aus aktuellen Anlass, weist die Kreispolizeibehörde Paderborn
daraufhin, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
rechtzeitig anzumelden sind. Eine Vielzahl der in diesem Jahr
durchgeführten Demonstrationen war nicht ordnungsgemäß bei der für
Versammlungen zuständigen Behörde angekündigt worden. Verstöße gegen
diese gesetzliche Verpflichtung können mit Geld- oder sogar
Freiheitsstrafe geahndet werden.

Danach ist unter anderem vorgeschrieben, dass grundsätzlich jede
öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor
der Bekanntgabe bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anzumelden
ist. Eine Versammlung im Sinne des Gesetzes liegt schon vor, wenn
mindestens zwei Personen zusammenkommen, um an der öffentlichen
Meinungsbildung teilzunehmen. Dazu zählen beispielsweise auch kleine
Infostände oder Mahnwachen genauso wie Großdemonstrationen mit
mehreren hundert oder tausend Teilnehmern.

Der für Versammlungen zuständige Beamte bei der
Kreispolizeibehörde Paderborn, Kreisamtmann Dirk Hallmann, rät allen
Veranstaltern bzw. Versammlungsleitern so früh wie möglich zur
Kontaktaufnahme. Hallmann: "Der Sinn und Zweck der Anmeldung besteht
ja darin, bereits im Vorfeld eine Kooperation zu gewährleisten und
Probleme auszuräumen, damit die Versammlung in dem beabsichtigten
Rahmen überhaupt durchgeführt werden kann. Wird eine Versammlung
nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet, kann das dazu führen, dass




diese zum Beispiel nicht an der gewünschten Örtlichkeit durchgeführt
werden kann, weil der Versammlungsort bereits für andere
Veranstaltungen genutzt wird oder dass es zu Behinderung und
Störungen der Kundgebung kommt, weil mitunter Busse nicht umgeleitet
oder Straßen nicht gesperrt worden sind!"

Im Kreis Paderborn sind in den letzten Jahren im Schnitt 50 bis 60
Versammlungen pro Jahr durchgeführt worden. "Dabei lag die
Anmeldequote bei über 90 Prozent. Bis Ende März dieses Jahres wurden
bereits 20 Versammlungen durchgeführt. Hiervon wurden fast 40 Prozent
nicht oder viel zu spät angemeldet", so Hallmann.

Die Form der Anmeldung ist frei. Anmelder, die zum ersten Mal eine
Versammlung durchführen möchten, können sich vorab auch telefonisch
mit Herrn Hallmann unter der Telefonnummer 05251-3061112 oder per
Mail (Versammlungsrecht.Paderborn(at)Polizei.NRW.de) in Verbindung
setzen und beraten lassen. Weitere Informationen rund um das Thema
Versammlungen finden sich auch auf der Internetseite der
Kreispolizeibehörde Paderborn unter:
http://www.paderborn.polizei.nrw.de. Hier ist auch ein entsprechendes
Anmeldeformular unter den Button Aufgaben/Versammlungsrecht
hinterlegt.




Rückfragen bitte an:

Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Riemekestraße 60- 62
33102 Paderborn

Telefon: 05251/306-1320
Fax: 05251/306-1095
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/paderborn

Außerhalb der Bürozeiten:


Leitstelle Polizei Paderborn

Telefon: 05251/ 306-1222


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Datum: 28.03.2014 - 10:59 Uhr
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