Einer konnte zahlen, der andere konnte oder wollte nicht
(ots) - Gestern Nachmittag ist bei der Kontrolle eines
26-Jährigen festgestellt worden, dass das Amtsgericht Ingolstadt
wegen Diebstahls eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn angeordnet
hatte. Für den Festgenommenen ging es vom Aufgriffsort
(Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf) anschließend direkt in
eine Justizvollzugsanstalt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Mann
ohne festen Wohnsitz ist, bleibt unklar, ob er letztlich nicht zahlen
konnte oder nicht zahlen wollte...
Zahlungsfähig und zahlungswillig zeigte sich dagegen ein
39-jähriger polnischer Bürger. Er war heute auf dem Autobahnrastplatz
"An der Neiße" festgenommen worden. Auf ihn hatte das Amtsgericht
Bautzen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
einen Vollstreckungshaftbefehl ausstellen lassen. Nachdem der
Wahlschweizer die offene Geldstrafe i.H.v. 1977,00 Euro beglichen
hatte, ging für ihn die Reise weiter.
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Datum: 28.03.2014 - 12:28 Uhr
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