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Haftbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

ID: 1044347

(ots) - Ein Haftbefehl gegen einen 39-Jährigen, erlassen
durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, hatte keine lange Gültigkeit.
Erstellt wurde er am 26.03.2014 wegen des Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte in einem fahrlässigen Vollrausch. Heute wurde
der Mann durch Bundespolizisten am Hauptbahnhof Magdeburg
festgenommen. Laut Haftbefehl hätte der Mann 40 Tage ins Gefängnis
gehen oder eine Geldstrafe von 477,- Euro zahlen müssen. Er entschied
sich für die Zahlung der Strafe und konnte danach seinen Weg ohne
einen Aufenthalt im Gefängnis fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 28.03.2014 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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