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Illegale Abfallentsorgungen - Polizei kann in 3 Fällen Täter ermitteln

ID: 1044469

(ots) - (Landkreis Hameln-Pyrmont) In drei Fällen von
illegaler Abfallbeseitigung konnte die Polizei die Verursacher
ermitteln.:

1. Fall: durch die Straßenmeisterei Hameln wurde die
Polizeistation Coppenbrügge am Mittwoch, 26.03.2014, 11:20 Uhr, auf
insgesamt 15 Müllsäcke aufmerksam gemacht, die an der Landesstraße
425 zwischen Haus Harderode und dem Ithpass in einem Straßengraben
abgeladen wurden. Neben Hausmüll, Windeln und weiteren Abfällen
konnten die Beamten der Polizeistation Dokumente in den Säcken
auffinden, die Hinweise auf die Identität des Abfallentsorgers gaben:
es handelte sich um einen 20-jährigen Mann aus Coppenbrügge. Er
verweigert bis jetzt die Aussage, so dass ein Grund für seine
illegale Abfallbeseitigung nicht bekannt ist.

2. Fall: Der zweite Fall ereignete sich in Hameln auf dem
Parkplatz der Sertürner Realschule (Basbergstraße). Hier wurden
diverse Säcke und Kartons mit Restmüll, Gartenabfällen, etc.
entsorgt. Diese illegale Abfallentsorgung wurde der Polizei Hameln am
Donnerstag, 27.03.2014, 16:00 Uhr, gemeldet. Es dauerte nicht lange,
bis auch hier die Ermittler den Verursacher ermitteln konnte: anhand
von zurückgelassenen Adressaufklebern konnte eine Frau (39) aus
Hameln als Täterin ausfindig gemacht werden.

3. Fall: Auch im dritten Fall im Bereich Hess. Oldendorf-Lachem
machte es der Verursacher den Ermittlern leicht. Am Montag,
24.03.2014, gegen 15:00 Uhr, wurden von Beamten der Polizeistation
Hess. Oldendorf 5 Müllsäcke mit Müll, Hausrat und sonstigen Abfällen
festgestellt. Diese wurden illegal an der Lachemer Dorfstraße in
Richtung Modellflugplatz abgeladen. Auch hier fanden die
Polizeibeamten in den Abfällen Hinweise auf den Verursacher, einem
53-jährigen Mann aus Aerzen.

In allen Fällen wurden gegen die Verursacher




Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
eingeleitet. Verstöße nach dieser Rechtsnorm können mit einer
Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. Hinzu kommen die
hohen Kosten, die durch die anschließende behördliche Entsorgung der
Abfälle entstehen. Die "wilde Abfallentsorgung" stellt also kein
Kavaliersdelikt dar und ist umso unverständlicher, da ausreichend
legale Abfallentsorgungsmöglichkeiten im Landkreis angeboten werden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hameln.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 29.03.2014 - 06:05 Uhr
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