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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Hallescher FC gegen F.C. Hansa Rostock

- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik -

ID: 1046702

(ots) -

Am Samstag, dem 05. April 2014 findet im Erdgassportpark in der
Kantstr. in Halle (Saale) das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem
Halleschen FC und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung
ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Halle reisen. Ein
Fanzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Halle
verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für 06:53 Uhr mit
Halt in Bützow (07:12 Uhr) und Schwerin Hbf. (07:51) nach Halle
vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 17:37 Uhr ab Halle
über Schwerin und Bützow in die Ostseestadt, Ankunft gegen 22:03 Uhr,
geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die
Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in dem
Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum
vom

-05.04.2014, 03:00 Uhr bis 06.04.2014, 03:00 Uhr untersagt. Der
Geltungsbereich umfasst die Fanzugverbindung auf den Bahnstrecken von
Rostock nach Halle (Saale) und zurück und gilt für alle Personen,
die diese Fanzugverbindung nutzen.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Bundespolizeibeamte
überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen
werden diesbezüglich durchgeführt. Es wird gebeten, rechtzeitig vor
Abfahrt des Fanzuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis
durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten
Telefonnummern zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329




Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 02.04.2014 - 12:00 Uhr
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