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Polizei erwischt Fahrzeugführer unter Alkohol-/Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis.

ID: 1046932

(ots) - Am gestrigen Tag und in der heutigen Nacht
stellten Polizeistreifen bei Kontrollen im Stadtgebiet Fahrzeugführer
fest, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss fuhren. Dabei hielt die
Mountainbike-Staffel der Gelsenkirchener Polizei auf der
Bismarckstraße eine Motorroller Besatzung an. Als die Männer vor
einem Bahnübergang an der geschlossenen Schranke warteten, fiel den
Beamten der auf der Sitzbank stark schwankende Sozius auf. Beim
Öffnen der Schranke stiegen sowohl der 30-jährige Fahrer, als auch
der 53-jährige Sozius (beide aus Gelsenkirchen) ab und setzten zu Fuß
den Weg fort. Als die Beamten die Männer daraufhin kontrollierten,
bemerkten sie bei beiden deutlichen Alkoholgeruch. Sie führten bei
dem 30-jährigen Fahrer einen Alkoholtest durch, der positiv verlief (
1, 32 Promille). Zudem gab der Mann an, keine Fahrerlaubnis zu
besitzen. Auf der Wache wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe
entnommen. Wegen beider Delikte erwarten ihn nun Anzeigen. Der Halter
des Rollers ist der Sozius. Da er die Fahrt des 30-Jährigen zuließ,
wird er ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Kurz vor Mitternacht
kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der Grenzstraße in
Schalke einen 44-jährigen Gelsenkirchener Pkw-Fahrer. Er führte sein
Fahrzeug unter Drogeneinfluss (vorheriger Test verlief positiv auf
Kokain). Auch er musste zur Blutprobenentnahme mit zur Polizeiwache.
Bei einer Verkehrskontrolle heute Nacht gegen 02:30 Uhr auf der
Kurt-Schumacher-Straße/Vinckestraße in Buer hielten Beamte einen
26-jährigen Gelsenkirchener Pkw-Fahrer an. Er gab sofort freimütig
an, dass er keinen Führerschein habe. Er mache zwar gerade die
Ausbildung dazu, habe diese aber noch nicht abgeschlossen. Er wollte
lediglich seinem Kollegen, der auf dem Beifahrersitz saß, einen
Gefallen tun. Da dieser betrunken war (Test ergab fast 1 Promille),




habe er ihn gebeten, mit seinem Fahrzeug nach Hause zu fahren. Von
der Tatsache, dass der 26-Jährige noch keine gültige Fahrerlaubnis
besitze, wusste der 45-jährige Halter angeblich nichts. Beide müssen
sich nun zunächst wegen des Fahrens bzw. Dulden des Fahrens ohne
gültige Fahrerlaubnis verantworten. (G. Hesse)




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Telefon: 0209/365-2012
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 02.04.2014 - 15:06 Uhr
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