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Busdorf (SL) - Razzia in der Discothek "Vineta"

ID: 1048551

(ots) - In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.04.14,
gegen 1 Uhr war Schluss für die 152 jugendlichen Disco-Besucher,
allesamt im Alter unter 18 Jahren. Mit einer umfangreichen
Jugendschutz-Kontrolle in der Busdorfer Diskothek "Vineta" deckten
Polizei, Jugendamt und Ordnungsbehörde nun massive Verstöße gegen die
Bestimmungen des Jugendschutz- Gesetzes auf.

Die 18 Einsatzkräfte waren überrascht, wie viele unter 18-jährige
sie dort weit nach Mitternacht antrafen. Viele von ihnen im mehr oder
weniger stark alkoholisierten Zustand, bestätigte der Einsatzleiter
Polizeihauptkommissar Christian Struck, Leiter der Polizeistation in
Busdorf.

Den traurigen Rekord erreichte ein Jugendlicher des Jahrganges
1997 mit 2,08 Promille Alkoholkonzentration.

Von den 152 Jugendlichen war die Hälfte im alkoholisierten
Zustand. Darunter befanden sich auch 14- und 15- jährige.

Eine Ausweiskontrolle beim Ausschank von hochprozentigem Alkohol
an die Jugendlichen wurde durch die Angestellten des "Vineta" nicht
durchgeführt. Die Ausweise waren bereits an der Kasse der Discothek
hinterlegt. Der Betreiber hatte es aber versäumt um 24:00 Uhr, die
Jugendlichen aufzufordern die Discothek zu verlassen.

Das zuständige Ordnungsamt Schleswig hat ein Ermittlungs- und
Bußgeldverfahren eingeleitet und prüft nun weitere Schritte gegen den
Betreiber. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft ist involviert und
prüft ob Straftatbestände erfüllt wurden.

Die Jugendlichen müssen nicht mit formellen Konsequenzen rechnen,
lediglich mit der Konsequenz des Elternhauses. Diese wurden während
des Einsatzes, der bis 04:00 Uhr andauerte, von der Polizei
benachrichtigt und übergeben.

Im Jugendschutzgesetz heißt es, dass sich Jugendliche unter 16
Jahren grundsätzlich nicht bei öffentlich zugänglichen




Tanzveranstaltungen wie z. B. Discos aufhalten dürfen. Ab 16 Jahren
ist der Aufenthalt bis 24 Uhr in Begleitung einer
personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 16 Jahren gar keinen Alkohol
trinken. Ab 16 Jahren sind geringfügig alkoholhaltige Spirituosen und
"Alcopops"- Mixgetränke, also Bier, Wein und Sekt erlaubt.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Markus Langenkämper
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 07.04.2014 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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