Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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(ots) - DASSEL(fin) Gegen einen 29-Jährigen aus einem
Dasseler Ortsteil wurde am 11. April ein Strafverfahren nach dem
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Gegen 15.45 Uhr war er einer
Polizeistreife aufgefallen, als er mit seinem Pkw unterwegs war und
am mitgeführten Anhänger keine Kennzeichen vorhanden waren. Die
weitere Überprüfung ergab, dass der Anhänger nicht zugelassen war und
kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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Polizei Northeim/Osterode
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Datum: 13.04.2014 - 07:27 Uhr
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