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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen-

Bundespolizei nimmt Hamburger im Bahnhof Altona in Gewahrsam-

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(ots) - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen- Bundespolizei nimmt Hamburger im Bahnhof Altona in
Gewahrsam-

Am 11.04.2014 gegen 22.10 Uhr nahmen Bundespolizisten einen stark
alkoholisierten Mann im Bahnhof Altona in Gewahrsam. Der 29-Jährige
hatte zuvor seinen Mischlingshund ohne Leine frei im Bahnhof laufen
lassen. Reisende wurden von dem Hund angesprungen und reagierten
verängstigt. Bundespolizisten sprachen dem Mann zunächst einen
Platzverweis für den Bahnhof aus. Diesem kam der Wilhelmsburger nur
sehr widerwillig nach. Der Mann wurde von einer Streife bis zu einer
abfahrbereiten S-Bahn der Linie S 3 begleitet. Beim Einstieg in die
S-Bahn hob der Mann in Richtung der eingesetzten Bundespolizisten den
rechten Arm und zeigte eine verfassungswidrige Grußform. Dabei sang
der Beschuldigte ein verfassungswidriges Lied. Bundespolizisten
nahmen den 29-Jährigen daraufhin unter Widerstandshandlungen in
Gewahrsam. Ein im Bundespolizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 2,6 Promille. Nach erkennungsdienstlicher
Behandlung und entsprechendem polizeilichen Gewahrsam wurde der Mann
wieder entlassen. Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten
entsprechende Strafverfahren ein; der Hund wurde sichergestellt und
einem Tierheim zugeführt.




Bundespolizeiinspektion Hamburg

Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 13.04.2014 - 13:20 Uhr
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