Polizeipräsident verbietet rechtsextremistischen Aufmarsch am 1. Mai 2014
(ots) - Lfd. Nr.: 0561
Der Dortmunder Polizeipräsident hat heute einen für den 1. Mai und
den Vorabend angemeldeten Aufmarsch von Rechtsextremisten verboten.
Nach den Feststellungen der Polizeibehörde gefährden die geplanten
Veranstaltungen unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Nach Angaben des anmeldenden Landesverbandes einer rechtsextremen
Partei, beabsichtigen ca. 300 Rechtsextremisten an dem Aufmarsch am
1. Mai teilzunehmen, für den 30. April werden weniger Teilnehmer
erwartet.
Polizeipräsident Gregor Lange erklärte: "Wir haben das Vorliegen
von Verbotsgründen gründlich geprüft, akribisch Material zusammen
getragen und rechtlich bewertet. Wichtig war mir, dass wir die von
uns festgestellte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
auch mit konkreten Tatsachen belegen können."
Das Verbot wird unter anderem damit begründet, dass die
Durchführung des Aufzugs vor allem dem Zweck dient, den
organisatorischen Zusammenhalt einer im Jahr 2012 verbotenen,
aggressiv-kämpferischen, verfassungsfeindlichen und
rechtsextremistischen Vereinigung zu unterstützen. Lange: "Seit 2007
führen dieselben Führungskader dieser verbotenen Vereinigung
regelmäßig am 1. Mai rechtsextremistische Aufmärsche und
Versammlungen in Dortmund durch oder beteiligen sich bundesweit an
Veranstaltungen der Neonazi-Szene. Die aktuell angemeldete
Versammlung steht eindeutig in dieser Tradition."
Mit der jetzigen Versammlung solle der Öffentlichkeit erneut
demonstriert werden, dass die ehemals für die verbotene Vereinigung
Agierenden weiterhin an demselben Ort mit denselben Personen,
darunter auch Angehörige einer ebenfalls verbotenen Vereinigung aus
Hamm und dem Raum Aachen, ihre Aktivitäten ungehindert fortsetzen
können.
Ob im Rahmen öffentlicher Aufmärsche oder unabhängig davon:
Einschüchterung habe bei vielen Aktionen und Aktivitäten des
Versammlungs-anmelders Methode. Die Verbotsverfügung enthalte dazu
konkrete Beispiele. So knüpfe diese rechtsextreme Partei zum Beispiel
wie zuvor die verbotene Vereinigung, mit einem 25-Punkte-Programm an
das menschenverachtende 25-Punkte-Programm der NSDAP an und rufe
damit Ängste vor der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft im
Dritten Reich wach. Gregor Lange: "Das stundenlange Marschieren von
überwiegend schwarz gekleideten Personen, das Mitführen von Flaggen
mit Bezug zur belasteten Kriegsgeschichte Deutschlands, bekannte
Straftäter und Volksverhetzer als Redner, dazu Transparente mit
Anspielungen auf den Nationalsozialismus, das Skandieren
ausländerfeindlicher Parolen und die reale Gefahr von Gewaltdelikten,
verdichten sich zu einem Gesamtbild von Einschüchterung und
Gewaltdemonstration."
Verstärkt werde dieser Eindruck noch durch die geplante Verwendung
von Fackeln am Vorabend zum 1. Mai, die ebenfalls Assoziationen zum
verbrecherischen Regime des Nationalsozialismus hervorriefen.
Die im Rahmen des angemeldeten Aufzugs zu befürchtende
Ausländerhetze ziele darüber hinaus auf einen extremen
Einschüchterungseffekt besonders gegenüber der Dortmunder Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
"Dies ist ein Missbrauch des Gedankens des internationalen
Maifeiertages, den schon die Nazis im 3. Reich für ihre Zwecke
instrumentalisiert haben", betonte der Polizeipräsident. "Für solche
aggressiv-verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Aufmärsche
ist in Dortmund kein Raum. Mit den Verboten nutze ich die mir zur
Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente der wehrhaften Demokratie
konsequent", unterstrich der Polizeipräsident abschließend.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1025
E-Mail: cornelia.weigandt(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 14.04.2014 - 13:29 Uhr
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