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Herzogtum Lauenburg- Stormarn/ 13.04.2014, Sonntag

Bundesautobahnen- Polizei und Zoll kontrollierten Sonntagsfahrverbot

ID: 1052477

(ots) - Polizei und Zoll kontrollierten gestern auf den
Autobahnen 1, 20,21, 24 und der 226 das Sonntagsfahrverbot für den
gewerblichen Schwerlastverkehr. Insgesamt 24 Polizeibeamte (Polizei-
Autobahn- und Bezirksreviere Bad Oldesloe und Ratzeburg, Polizei-
Autobahnrevier Scharbeutz, Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Bad
Segeberg) und 5 Zollbeamte kontrollierten von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr
78 Fahrzeuge. Sie richteten zwei stationäre Kontrollstellen auf dem
Autobahnrastplatz Buddikate in Fahrtrichtung Hamburg und auf dem
Autobahnrastplatz Kronberg an der BAB 20 in Fahrtrichtung Bad
Segeberg ab ca. 16.00 Uhr ein. Des Weiteren erfolgten mobile
Kontrollen ab 14.00 Uhr. Von den 78 kontrollierten Fahrzeugen
beanstandeten die Beamten 45 Fahrzeuge. Das entspricht einer
Beanstandungsquote von knapp 60 Prozent! Allein 28 Fahrer verstießen
gegen das Sonntagfahrverbot. Sie müssen mit einer
Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen (Kosten Bußgeld Fahrer: 75 Euro-
Halter: 380 Euro). Von diesen 28 Fahrern mussten 20 stehen bleiben.
Die Polizisten untersagten ihnen die Weiterfahrt (gilt bis 22.00 Uhr
am Sonntag). Entweder hatten sie gar keine oder nur eine
unzureichende Ausnahmegenehmigung. Vier Fahrern untersagten sie die
Weiterfahrt, weil diese dreimal gegen das Fahrpersonalrecht (Lenk-
und Ruhezeiten) und einmal gegen die Ladungssicherheit/- Sicherung
verstießen. 21 Fahrer müssen mit Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht
rechnen (Lenk- und Ruhezeiten). Der Fahrer eines niederländischen
Sattelzuges transportierte Gefahrgut. Er hatte ca. eine Tonne
mehrerer Fässer einer schnell entzündbaren und ätzenden Flüssigkeit
geladen (siehe Bild im Anhang). Er hatte keine erforderliche
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagfahrverbot. Der Fahrer hatte bewusst
keine Gefahrguttafeln am Lkw angebracht, obwohl das vorgeschrieben
ist. Auffällig war, dass offenbar viele der Transportunternehmen im




Besitz von Ausnahmegenehmigungen waren und diese widerrechtlich in
Anspruch nahmen. Diesen so erlangten Wettbewerbsvorteil gegenüber
anderer Unternehmen, bei den Kontrollen gestern waren es 11 Fälle,
wird bei den Bußgeldstellen als so genanntes Verfallsverfahren
angeregt. So kann der Vermögensvorteil abgeschöpft werden.

Sonja Kurz Pressestelle

Hinweis: Foto Lkw Gefahrgut per Jpg. über Pressestelle




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Sonja Kurz
Telefon: 04541-809 2010


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Datum: 14.04.2014 - 17:07 Uhr
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