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Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - Zeugin gibt entscheidenden Hinweis

ID: 1053225

(ots) - SR/ Bielefeld Schildesche - Die Polizei lobt das
Verhalten einer Zeugin, durch deren Aufmerksamkeit am Dienstag,
15.04.2014, eine Verkehrsunfallflucht aufgeklärt werden konnte. Gegen
14.50 Uhr meldete die 27-jährige Bielefelderin der Polizei, dass auf
der Deciusstraße eine VW Golf-Fahrerin einen geparkten PKW touchiert
und sich anschließend, ohne sich um den entstandenen Schaden zu
kümmern, von der Unfallstelle entfernt hatte. Die Zeugin konnte den
verursachenden PKW und die Fahrerin beschreiben, wie auch Fragmente
des Kennzeichens angeben. Die Polizei stellte daraufhin einen
beschädigten Außenspiegel an einem geparkten VW Polo fest. Der
unfallbeteiligte VW Golf wurde circa 800 Meter von der Unfallstelle
entfernt abgeparkt mit korrespondierenden Beschädigungen aufgefunden.
Nachdem die Halterin des VW Golf nicht erreicht werden konnte, wurde
dieser eine Nachricht hinterlassen. Die 77-jährige Bielefelderin
meldete sich daraufhin bei der Polizei und räumte ein, dass beim
Vorbeifahren an parkenden PKW ihr Außenspiegel eingeklappt sei. Dass
sie weitergefahren sei, begründete sie mit Zeitmangel.
Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - das unerlaubte
Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Außerdem muss der
Unfallflüchtige auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46

33615 Bielefeld

Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de




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Datum: 16.04.2014 - 10:23 Uhr
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