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Auch in diesem Jahr: Osterfeuerfeuer-Brauchtumsfeuer. Die Feuerwehr Ratingen informiert

ID: 1053353

(ots) - Es nähert sich wieder die Osterzeit und in dem
Zusammenhang der noch immer beliebte Brauch des Osterfeuers.

Aber Achtung ! Das Osterfeuer ist ein so genanntes
Brauchtumsfeuer. Zum besseren Verständnis hat die Feuerwehr der Stadt
Ratingen in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt unserer Stadt einige
wichtige Informationen und Regeln, die unbedingt zu beachten sind,
zusammengestellt:

Brauchtumsfeuer sind Feuer, die nicht dazu dienen sollen
pflanzliche Abfälle durch einfaches Verbrennen zu beseitigen, sondern
sollen der Brauchtumspflege dienen und sind in erster Linie dadurch
gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte
Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein das Feuer unter dem
Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen
einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Als so genannte Brauchtumsfeuer gelten im Jahreskalender
ausschließlich das Osterfeuer, das Sonnenwendfeuer und das
Martinsfeuer. Andere Feuer im Rahmen von Veranstaltungen werden
seitens des Ordnungsamtes der Stadt Ratingen nicht als ein
Brauchtumsfeuer anerkannt.

Alle Brauchtumsfeuer sind generell zwei Wochen vor ihrer
Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Ratingen schriftlich
anzuzeigen.

Feuerstellen von Brauchtumsfeuern, deren lose aufgeschichtetes
Material ein Volumen von einem m³ überschreiten, werden seitens des
Ordnungsamtes der Feuerwehr Ratingen schriftlich weitergeleitet, die
ihrerseits im Zuge eines Ortstermins über weiterführende
brandschutztechnische Maßnahmen in Absprache mit den Ordnungsamt z.B.
kostenpflichtige Brandsicherheitswache, zusätzliche Löschgeräte, o.ä
entscheiden.

Ein nicht durch das Ordnungsamt der Stadt Ratingen genehmigtes
Brauchtumsfeuer stellt einen Gefahrentatbestand dar, der entsprechend




zu einem Bußgeld führen kann.

Im Rahmen von Brauchtumsfeuern dürfen nur unbehandeltes Holz,
Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt
werden. Damit Tiere keinen Unterschlupf in der Feuerstelle finden und
somit vor Verbrennen geschützt sind, darf die Feuerstelle erst 3-4
Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgeschichtet werden.

Ein Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei verantwortlichen
Personen, von der eine verantwortliche Person das 18. Lebensjahr
vollendet haben muss, beaufsichtigt werden.

Bei starkem oder aufkommendem starken Wind darf das Feuer nicht
entzündet werden oder ist entsprechend zu abzulöschen.

Feuerstellen von Brauchtumsfeuern, deren lose aufgeschichtetes
Material ein Volumen von 1 m³ überschreitet, müssen folgende
Mindestabstände einhalten werden:

Bei Gebäuden die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind ca.100
Meter, bei sonstigen baulichen Anlagen ca. 25 Meter,von öffentlichen
Verkehrsflächen ca. 50 Meter, von befestigten Wirtschaftswegen ca. 10
Meter, von Waldrändern ca. 30 Meter.

Wird ein Brauchtumsfeuer im Umkreis eines 4 km Radius um den
Flughafen sowie innerhalb eines Abstandes von 1,5 km von Landeplätzen
und Segelfluggeländen verbrannt, ist zu beachten, dass ein Abrennen
von Brauchtumsfeuern der auch der Einwilligung der Luftaufsicht oder
Flugleitung bedarf.

Insgesamt empfiehlt es sich, beim Verbrennen von Brauchtumsfeuern
vor Ort sachgerechte und praxisorientierte Lösungen zu finden, die
den jeweiligen örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen.

Weiterführende Fragen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern können
an das Ordnungsamt der Stadt Ratingen gestellt werden.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Ratingen
Michael Wolfsdorf
Telefon: 02102/550 37777
Fax: 02102/5509370
E-Mail: michael.wolfsdorf(at)ratingen.de
www.feuerwehr-ratingen.de

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Datum: 16.04.2014 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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