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Besser nicht "oben ohne"

ID: 1056050

(ots) - SR/ Bielefeld Quelle - Auch wenn es keine
Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt, zeigen Unfälle mit beteiligten
Radfahrern immer wieder, dass ein Helm vor schweren Kopfverletzungen
schützen kann. Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist besonders
der Kopf gefährdet - schwerste Gehirnverletzungen können Folge von
Stürzen bei schon sehr geringer Geschwindigkeit sein.

Bei einem Alleinunfall am Freitag, 18.04.2014, auf der Queller
Straße wurde eine Radlerin bei sehr geringer Geschwindigkeit schwer
am Kopf verletzt. Die 60-jährige war gegen 15.45 Uhr ohne Helm auf
der Queller Straße unterwegs. Als es anfing zu regnen, wollte sie
kurz anhalten. Dabei geriet sie mit geringer Geschwindigkeit mit dem
Vorderrad an einen abgesenkten Bordstein. Sie stürzte mit ihrem
Fahrrad, schlug mit dem Kopf auf dem Gehweg auf und zog sich dadurch
schwere Kopfverletzungen zu. Ein Rettungshubschrauber kam zum
Einsatz. Die Frau wurde schließlich mit einem Rettungswagen in ein
Krankenhaus gebracht, wo sie stationär verblieb. Auch bei einem
Verkehrsunfall am Dienstag, 22.04.2014, wurde ein 86-jähriger Radler
gegen 10 Uhr ohne Helm auf der Verler Straße bei einer Kollision mit
einem PKW schwer am Kopf verletzt.

Zu Unfällen kann es trotz größter Aufmerksamkeit auf Seiten des
Radlers immer kommen. Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines
Fahrradhelmes dabei für alle Radfahrer, nicht nur für Kinder,
selbstverständlich sein. Die Polizei appelliert: Fahrradfahrerinnen
und Fahrradfahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit nur mit Helm
unterwegs sein. Tipps, worauf Sie beim Kauf eines Fahrradhelms achten
sollten, geben Ihnen gerne die Verkehrssicherheitsberater der Polizei
Bielefeld unter Tel. 0521/ 545-0.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46





33615 Bielefeld

Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de


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Datum: 23.04.2014 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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