ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014: Landeswahlausschuss entscheidetüber Beschwerden

ID: 1056348

(ots) - Am morgigen Donnerstag, 24. April 2014, findet
um 14.00 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung
des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind
Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien
Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für Wahlen zum
Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den Kreistagen sowie zu den
Räten und Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte zurückgewiesen
bzw. zugelassen wurden.

Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt 13 Beschwerden vor. Sie
betreffen die Städteregion Aachen, den Kreis Düren sowie die
kreisfreien Städte Bochum, Essen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Mülheim
und Oberhausen. Das teilte Landeswahl-leiterin Helga Block heute
(23.4). in Düsseldorf mit. Betroffen sind die Parteien Alternative
für Deutschland (AfD), die Aussiedler und Migranten Partei
Deutschland (EINHEIT), die Freie Demokratische Partei (FDP), die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Piratenpartei
Deutschland (PIRATEN). Ebenfalls betroffen sind die Wählergruppen
Alternative Liste Herne für soziale Gerechtigkeit, Arbeit und
Demokratie (AL Herne), Die STADTGESTALTER, Krefelder Kreis e.V. (KK),
Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI), UWG Regionalverband Aachen e.V. -
Freie Wähler - (UWG) und die Wählervereinigung Allianz Essener
Demokraten (AED).

Neben formalen Aspekten geht es inhaltlich beispielsweise darum,
ob angemessene Ladungsfristen bei Nominationsversammlungen
eingehalten, erforderliche Zustimmungserklärungen abgegeben oder eine
ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt wurden.

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als
Vorsitzende und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen
Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Beschwerdeführer, die




von den Parteien und Wählergruppen benannten Vertrauenspersonen für
die betroffenen Wahlvorschläge sowie die jeweils zuständigen
Wahlleiter/innen der Stadt bzw. des Kreises.

Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend.
Lediglich im Rahmen von Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht
dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit
der Wahl zu überprüfen.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2014 finden Sie im Internet
unter www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen
/auf-allen-ebenen/kommunalwahlen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen von Mittwoch, 23.04.2014  Nr.: 0242 --Verletzte nach Notbremsung --
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2014 - 13:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1056348
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kommunalwahlen am 25. Mai 2014: Landeswahlausschuss entscheidetüber Beschwerden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f