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140423.8-Itzehoe-Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

ID: 1056433

(ots) - Während einer Streifenfahrt stellten
Beamte der Polizeistation Wellenkamp gestern Nachmittag (13.50 Uhr)
an der Ampelanlage der Kreuzung Wellenkamper Chaussee/Vor dem
Delftor/Georg-Löck-Straße einen 55 Jahre alten Kradfahrer aus dem
Bereich des Amtes Itzehoe-Land fest, der einen Motorroller mit
ungültigen Versicherungszeichen lenkte.

Darauf angesprochen zeigte sich der Mann erstaunt: Er hätte
"schlichtweg nicht daran gedacht", dass der Roller kein gültiges
Versicherungskennzeichen hat. Er werde den Roller zu einem
Versicherungsvertreter schieben und einen Versicherungsvertrag
abschließen.

Und dennoch: Die Ordnungshüter fertigten eine Strafanzeige wegen
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer.

Darin heißt es:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht
oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1
erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr
besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

(2)Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig
Tagessätzen.

(3)Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug
eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der
Entscheidung gehört.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de




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Datum: 23.04.2014 - 14:39 Uhr
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