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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Demonstrationsverbot nicht - Polizeipräsident reicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

ID: 1057355

(ots) - Lfd. Nr.: 0612

Mit seiner gestrigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund
nicht bestätigt.

Polizeipräsident Gregor Lange nimmt diese Entscheidung zur
Kenntnis und wird heute beim Oberverwaltungsgericht Münster als
nächster Instanz Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.

Nichts desto trotz setzt die Dortmunder Polizei ihre
Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag fort.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Wolfgang Wieland
Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/




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Datum: 25.04.2014 - 10:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1057355
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