Bergisch Gladbach - Unbekannte fielen zweimal am gleichen Tatort auf
(ots) - Donnerstagnachmittag (24.04.2014), gegen
16.50 Uhr kehrten Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Straße
"Straßen" zu ihrer Wohnung zurück. Schon vor dem Haus fiel ihnen ein
Unbekannter auf. Der Mann kommunizierte mit einer anderen Person, die
sich im rückwärtigen Teil des Hauses befand, mit Handzeichen. Wenige
Sekunden später trafen sich die beiden Männer an der Straße und
gingen Richtung Moitzfeld davon. Später stellte sich heraus, dass die
Männer offensichtlich versucht hatten, die Balkontüre einer der
Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch misslang. Interessant ist, dass
beide Personen bereits am Vortage (23.04.2014) aufgefallen waren.
Gegen 13.00 Uhr wurden sie vor dem Hause gesehen. In der Stunde zuvor
war dort die Haustüre aufgehebelt und die Wohnungstüre durch
Herausbrechen des Schließblechs aus der Zarge geöffnet worden;
entwendet wurde nichts.
Die vermuteten Täter werden wie folgt beschrieben: Der erste war
etwa 35-40 Jahre alt, 170 cm groß, kräftig, schwarze Haare, dunkler
Teint, trug dunkle Kleidung. Der zweite war jünger (25) und größer
(190 cm), eher dünn, schwarze Haare, trug weißes Poloshirt mit
Querstreifen und eine helle Jeans.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kreispolizei unter 02202 205-0
entgegen. (pr)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.04.2014 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1057358
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Unbekannte fielen zweimal am gleichen Tatort auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).