Waffenfund beim Vollstrecken eines Haftbefehls
(ots) -
(dc) Hildesheimer Polizisten staunten nicht schlecht, als sie am
Donnerstag, den 24.04.2014, einen Haftbefehl gegen einen 57-jährigen
Hildesheimer vollstreckten. Der Mann, der einschlägig wegen
Diebstahls mit Waffen, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie
Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten ist, öffnete,
nachdem die Beamten bei ihm geklingelt hatten, die Wohnungstür. Der
Mann trug eine durchgeladene Schreckschusspistole am Körper und durch
die geöffnete Wohnungstür konnten die Polizisten erkennen, dass in
der Wohnung weitere Waffen lagen. So fanden sie einen
Wehrmachtskarrabiner, einLuftgewehr, eine Luftpistole sowie selbst
gefertigte Munition. Die Waffen hatten keine Prüfkennzeichen und
waren teilweise in den USA hergestellt. Das LKA wird jetzt prüfen, ob
die Waffen überhaupt eine Zulassung nach deutschen Regeln erhalten
würden. Der Wehrmachtskarrabiner soll laut Angabe des Verhafteten
unbrauchbar sein - ein Dekostück - auch das soll geprüft werden. Der
57-jährige hat sich nun erneut wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
zu verantworten, zumal er auch nicht im Besitz eines sog. kleinen
Waffenscheins ist, den er für die gefundenen Waffen benötigen würde.
Außerdem wird wegen des Herstellens eigener Munition gegen ihn wegen
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Den Haftbefehl hatte
das Amtsgericht Hildesheim erlassen, weil er auf Grund seines
Drogenproblems und den damit in Verbindung stehenden Straftaten für
zwei Jahre zur Unterbringung in eine Entziehungsanstalt verurteilt
worden war. Freiwillig hatte der Mann eine entsprechende Einrichtung
nicht aufgesucht.
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Datum: 28.04.2014 - 08:07 Uhr
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