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Zwei Pkw-Fahrer unter Alkoholeinwirkung in Gelsenkirchen unterwegs

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(ots) - In der Nacht zum 29.04.2014 wurden von der
Polizei zwei Pkw-Fahrer erwischt, die sich trotz Alkoholgenusses ans
Steuer gesetzt hatten. Um 00.40 Uhr beabsichtigte die Polizeistreife
einen 23-Jährigen auf der Vom-Stein-Straße in Gelsenkirchen-Buer
anzuhalten. Er war den Beamten zuvor wegen deutlich überhöhter
Geschwindigkeit aufgefallen. Auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe
der Eschfeldstraße konnte der Fahrer dann schließlich kontrolliert
werden. Ein Test ergab, dass er mit 1,04 Promille unterwegs war. Ihm
wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Ein 25-jähriger Mann mit
einem in Irland zugelassenen PKW sollte um 02.10 Uhr auf der
Rotthauser Straße angehalten werden. Er beachtete aber zunächst die
Haltezeichen der Polizei nicht. Erst auf der Bokermühlstraße hielt er
sein Fahrzeug schließlich an. Auch der 25-Jährige stand unter
Alkoholeinwirkung (0,76 Promille). Als Begründung, warum er die
Haltezeichen der Polizei nicht befolgt hätte, gab er an, dass er
seinen Sohn im Krankenhaus besuchen wolle. Dieser würde sich dort in
der Notaufnahme befinden. Wie die Polizisten feststellten, war der
Sohn allerdings schon vor mehr als einer Woche aus dem Krankenhaus
entlassen worden. Außerdem stellte sich heraus, dass der 25-Jährige
das Fahrzeug, welches auf einen Bekannten aus Irland zugelassen ist,
ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr führte. Dem 25-Jährigen
wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem stellten die Polizisten den
Fahrzeugschein und den Fahrzeugschlüssel des Pkw sicher. Eine Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz fertigten die
Beamten gegen den Fahrer und den Halter des irischen Autos.

J. Schäfers




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Telefon: 0209/365-2010
Fax: 0209/365-2019
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Datum: 29.04.2014 - 11:34 Uhr
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