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Radfahrer erschreckt Mofafahrer im Straßenverkehr mit lebender Schlange - Hintergründe sind bislang unklar

ID: 1059508

(ots) - Ein 20-Jähriger Mann hatte sich am Montagabend,
dem 28.04.2014 gegenüber einem 53-jährigen Hildesheimer einen
bizarren Streich erlaubt. Wie der 53-Jährige gegenüber der Polizei
berichtete, war er selbst gegen 19.30 Uhr mit seinem Mofa in der
Peiner Straße, Hildesheimer Nordstadt, unterwegs. Als er an einer
Verkehrsampel warten musste, näherte sich von hinten ein
Fahrradfahrer, der sich unmittelbar neben den 53-Jährigen postierte.
Nachdem der Mofafahrer seinen Kopf zum Fahrradfahrer gedreht hatte,
erschrak er unversehens, kippte mit seinem Gefährt zur Seite und
stürzte zu Boden. Er hatte nämlich einer züngelnden Schlange ins
Angesicht geguckt, die vom Fahrradfahrer teilverborgen unter dem
Pullover getragen wurde, sich zusehends aus dem Halsausschnitt
herauswand und die der Unbekannte ihm mit den Händen demonstrativ
entgegenhielt. Noch während sich der 53-Jährige wieder aufrichtete,
fuhr der Fahrradfahrer zügig davon.

Knapp eine Stunde später, gegen 20.35 Uhr, kam es zur neuerlichen
ungewöhnlichen Begegnung der beiden an einer anderen Stelle in der
Peiner Straße. Der 53-jährige Mann hatte gerade einen Einkauf beendet
und begab sich zu seinem Mofa, als derselbe Fahrradfahrer seinen Weg
kreuzte. Erneut stoppte der Unbekannte vor ihm und hielt dem
Hildesheimer den Kopf des Reptils entgegen - nach eigenen Angaben bis
zu einer geschätzten Nähe von 20 bis 30 Zentimetern. Der 53-Jährige
rief daraufhin die Polizei, die nach ausführlicher
Personenbeschreibung im umliegenden Bereich fahndete und den
Fahrradfahrer zu einem späteren Zeitpunkt am selben Abend noch
stellen konnte. Der 20-jährige Mann führte jetzt zwar keine Schlange
mehr mit, äußerte aber freimütig, dass sein Vater derlei Reptilien
besäße.

Bei dem beschriebenen Sturz vom Mofa hatte sich der 53-Jährige
nicht verletzt. Die mitgeführte Schlange wird von ihm als eine




unbekannte Gattung mit braunschwarzem Schuppenkleid beschrieben. Sie
soll einen Durchmesser von vier bis fünf Zentimetern und eine
Körperlänge von geschätzt einem Meter aufweisen.

Die Ermittlungen der Polizei dauern an, insbesondere was die
genauen Tatumstände, die Schlangengattung selbst, deren Haltungsform
und Zulässigkeiten nach Tierschutzgesetz und Artenschutzrichtlinien
angeht. Neben allgemeinen strafrechtlichen Erwägungen steht jedoch
bereits fest, dass der beschriebene Transport des wechselwarmen Tiers
den "artgerechten Bedürfnissen" nicht Rechnung getragen worden war,
was eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz bedeutet.

Weitere Zeugen, die einer Person mit Schlange im Tatzusammenhang
oder auch an einem anderen Ort begegnet sind, werden gebeten, sich
mit der Hildesheimer Polizei unter Telefon (05121) 939-115 in
Verbindung zu setzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Ansgar Günther, Polizeioberkommissar
Telefon: 05121/939123
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle(at)pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/


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Datum: 29.04.2014 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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