140430.6-Schalkholz: Fahren ohne Führerschein
(ots) - Ein 16-Jähriger aus Tellingstedt war
gestern Nachmittag mit seinem Motorroller auf der Landesstraße 149
unterwegs - und zwar mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 km/h.
Beamte des Polizeireviers Heide stoppten den Jugendlichen, der
lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte. Doch die
berechtigt ihn nur zum Fahren von motorisierten Zweirädern, die
bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h laufen können. Um 80 Sachen
fahren zu dürfen, dazu fehlte dem Fahrer schlichtweg die
erforderliche Fahrerlaubnis.
Dieses Fehlverhalten hat natürlich rechtliche Folgen: Der
Tellingstedter muss sich jetzt strafrechtlich verantworten. In
Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz heißt es unter anderem: "Mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat."
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Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 30.04.2014 - 15:34 Uhr
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