Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
(ots) - Haftbefehl wegen versuchter Hehlerei erlassen
Am 2. Mai 2014 hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz gegen einen polnischen
Tatverdächtigen Haftbefehl erlassen.
Der 23 Jahre alte Mann, gegen den Fluchtgefahr besteht, war in den
Morgenstunden des 1. Mai 2014 in Bad Muskau von der Bundespolizei
vorläufig festgenommen worden. Er hatte versucht, mit einem
offensichtlich gestohlenen Pkw, den er als Kurier übernommen hatte,
unerkannt in die Republik Polen zu entkommen.
Zunächst waren die Beamten auf der B 115 aufgrund der auffälligen
und rasanten Fahrweise auf den 5er BMW aufmerksam geworden. Nachdem
sie ihn verfolgen und unmittelbar am ehemaligen Grenzübergang stellen
konnten, bemerkten sie, dass das Schloss der Fahrertür manipuliert
worden war und im Zündschloss ein schließfremder Gegenstand steckte.
Ein anschließender Anruf bei der Halterin im baden-württembergischen
Leonberg bestätigte schließlich den Verdacht der Bundespolizisten.
Demnach war der Wagen unmittelbar vor dem Grundstück der Eigentümerin
wenige Stunden vor der Festnahme entwendet worden. Das acht Jahre
alte Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt und wird der
Eigentümerin zurückgegeben.
Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Hehlerei hat die
Kriminalpolizei übernommen.
Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren oder eine Geldstrafe. Der Versuch kann milder bestraft werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 05.05.2014 - 11:09 Uhr
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Görlitz
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