Fußballgewalttäter verurteilt - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und der Polizeiinspektion Rostock sowie des F.C. Hansa Rostock
(ots) - Ein 23-jähriger Mann, der an den Ausschreitungen
nach dem Spiel des F.C. Hansa Rostock gegen den Halleschen FC
beteiligt war, wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter
gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das
Vermummungsverbot durch das Amtsgericht Rostock zu einer 8-monatigen
Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt.
Zusätzlich muss der aus Gadebusch stammende Mann 1200 Euro an eine
gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Dieser ersten Verurteilung könnten weitere folgen. Die Rostocker
Staatsanwaltschaft hat bislang im Zusammenhang mit den gewalttätigen
Ausschreitungen während des Spiels des FC. Hansa Rostock gegen den
Halleschen FC im Oktober vergangenen Jahres 21 Anklagen erhoben.
Weiterhin wurde der Erlass von 11 Strafbefehlen mit zum Teil
erheblichen Geldstrafen beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
Die jetzigen Verfahren sind Ergebnis sehr aufwändiger,
polizeilicher Ermittlungsarbeit. So wurden mit Unterstützung der
Bereitschaftspolizei mehrere Stunden Videomaterial ausgewertet. Dabei
konnten bisher 107 Personen identifiziert und konkrete Straftaten
zugeordnet werden, u.a. Landfriedensbruch, Körperverletzung und
Vermummung. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind
noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der Leiter der Polizeiinspektion Rostock, Michael Ebert, macht
deutlich: "Wer sich im Stadion vermummt begeht eine Straftat nach dem
Versammlungsgesetz, wer anderen Fans einen Fanschal raubt, ein
Verbrechen das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
bestraft wird. Wer Steine und Flaschen auf Polizeibeamte wirft oder
aus einer Gruppe heraus agiert, begeht einen schweren
Landfriedensbruch. Wer sich aus einer gewalttätigen Gruppe nicht
entfernt, Deckungsmasse bietet oder deren Verhalten unterstützt, muss
sich die Taten im Einzelfall zurechnen lassen."
Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention
sowie Stadionverbotsbeauftragter beim F.C. Hansa Rostock erklärt:
"Wir arbeiten bei der Aufklärung von Straftaten sehr eng mit der
Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen. Wer sich nicht an die
Regeln hält, muss mit den Konsequenzen leben - wir werden auch in
Zukunft mit Hilfe unserer Sicherheitspartner rigoros gegen Straftäter
vorgehen und diese aus den Fußballstadien verbannen. Wir haben bis
jetzt 21 Stadionverbote ausgesprochen. Weitere sechs Personen
erhielten Auflagen, wie z.B. die Mitarbeit bei sozialer Arbeit des
Vereins."
Staatsanwalt Holger Schütt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft
Rostock, führt aus: "Die Staatsanwaltschaft Rostock wird weiterhin
konsequent Straftaten im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei
Fußballspielen verfolgen. Aus diesem Grund ist bei der
Staatsanwaltschaft Rostock ein Sonderdezernat für diese Straftaten
eingerichtet worden, wodurch eine zügige Aufklärung und rasche
Anklageerhebung bei hinreichenden Tatverdacht gewährleistet wird."
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Datum: 07.05.2014 - 11:00 Uhr
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