Richter ordnet zwangsweise Vorführung an
(ots) - Einem 21-jährigen Berliner verging heute Morgen das
Lachen, als er durch Bundespolizisten zwangsweise dem Richter
vorgeführt wurde.
Die Beamten überprüften den Kreuzberger gegen 08:40 Uhr auf dem
Berliner Hauptbahnhof. Dabei wies sich der Mann mit einer Ladung für
das Landgericht Berlin aus. Dort sollte er bereits seit 10 Minuten
vorstellig gewesen sein.
Der Mann selbst fand seine Verspätung und den Umstand, dass das
Gericht auf ihn wartete anscheinend nicht so schlimm.
Das sah der vorsitzende Richter jedoch ganz anders und ordnete
umgehend die zwangsweise Vorführung des Angeklagten an.
Üblicherweise führt das unentschuldigte Fernbleiben von einer
Gerichtsverhandlung immerhin zum Erlass eines Haftbefehls.
In der Verhandlung wird über mehrere Straftaten aus 2011
entschieden. Der Angeklagte soll unter anderem auch Polizeibeamte
bedroht und beleidigt haben.
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37-jähriger bespuckt Busgäste, würgt Busfahrer und verletzt Polizeibeamte">
Datum: 12.05.2014 - 14:52 Uhr
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