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Kurios: Sexualdelikt oder Notdurft

ID: 1065946

(ots) - Der Fall könnte eine Vorlage für angehende
Ordnungshüter auf der Polizeischule im Fach Kriminalistik sein. Die
entscheidende Frage um Schuld oder Nichtschuld, im nachfolgenden
Fall: Sexualdelikt oder Notdurft?

So geschehen dieser Tage in der Aachener Innenstadt. Eine Frau
hatte am helllichten Tage aus ihrem Fenster hinausgeschaut und einen
Exhibitionisten entdeckt. Per Notruf schilderte sie der Polizei, was
sie sah. Der Mann halte sich auf einer Grünfläche auf. Er habe seine
Hosen bis auf die Knie herunter gelassen, in gebeugter Haltung kratze
er sich "vorne", so die Frau. Schließlich habe sie sich abgewandt.
Als sie später noch einen Blick hinüber warf, ging der Mann
vollständig bekleidet weg.

Die Polizei spürte den Verdächtigen wenig später, unweit des
Tatortes auf. Vorschriftsmäßig, nach ordnungsgemäßer Belehrung,
hielten die Beamten dem sichtlich alkoholisierten Mann vor, sich
exhibitionistisch betätigt zu haben. Hierfür gäbe es schließlich eine
Zeugin.

Der 53-Jährige räumte die Tat in Teilen ein. Er bestätigte, die
Hose heruntergelassen und sich womoglich auch "vorne" gekratzt zu
haben. Allerdings entgegnete er den Beamten folgenden
Rechfertigungsgrund: Er habe dringend auf Toilette gemusst und habe
in den Grünstreifen gemacht. Er sei stark alkoholisiert....aber kein
Exhibitionist.

Nun stand das Beobachtete gegen die Aussage des Beschuldigten. Die
Beamten nahmen darauf hin eine Sichtprobe am Tatort vor und hielten
die Angaben des 53-Jährigen fest, bzw. nicht fest, sie verzichteten
auf eine Sicherstellung des corpus delicti. Die Ermittlungen laufen
jedenfalls.

Im Minderfall ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit: In
Grünanlagen darf man(n) nicht machen....

--Paul Kemen--




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Datum: 13.05.2014 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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