Betrugsmasche mit Schreiben von Staatsanwaltschaften
(ots) - Die Polizeiinspektion Anklam warnt vor Betrügern,
die mit gefälschten Kopfbögen von Staatsanwaltschaften und unwahren
Angaben versuchen, an das Geld von Leuten zu kommen, die schon einmal
Opfer eines Betruges geworden sind. So geschehen auf der Insel
Usedom, als eine 70-jährige Frau mit einem unterzeichneten Schreiben
der "Staatsanwaltschaft Berlin" darüber informiert wurde, dass ein
"Rückgewinnungshilfeverfahren" eingeleitet sei, sie 1.500 Euro an
eine Adresse in der Türkei zu überweisen habe und dafür ein
Schadensersatz in Höhe von 48.000 Euro folgen würde. Die Seniorin, so
stellte sich während der Anzeigenaufnahme heraus, war tatsächlich
schon 2011 Opfer eines Betruges geworden, als sie "einer Dame vom
Datenschutz Berlin" zur Löschung von Kundendaten bei einer Lotterie
und zur Vermeidung eines angeblichen Inkassoverfahrens über 2.500
Euro überwies. Das Opfer hatte nur scheinbare Ruhe, denn ihre Adresse
und die Telefonnummer wurden mit dem erfolgreichen Betrug aus 2011
für Nachahmer Gold wert. So erklärt sich auch die Tatsache, dass sich
das Opfer neben dem jetzigen "amtlichen Schreiben" auch am Telefon
einer weiteren Staatsanwältin ausgesetzt sah, die die Verwirrung
komplett machte und letztendlich 3.450 Euro forderte. Immerhin hätte
der erste Staatsanwalt nur betrügerische Absicht gehabt, so die
Begründung. Beide Seiten vereinbarten eine Ratenzahlung, beginnend
mit 1.500 Euro. Zum Glück war da eine aufmerksame Postangestellte,
die den Betrug ahnte und von der Überweisung abriet. P.S. Mit dem
hier geschilderten Betrug (ein Versuch der Kurzdarstellung) wird
deutlich, mit welcher Dreistigkeit, immer neuen Ideen und einer
gehörigen Portion an krimineller Energie Betrüger vorgehen, um die
Opfer vor der Geldzahlung vollends in die Verwirrung zu treiben oder
Glaubhaftigkeit vorzugeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Pressestelle
Axel Falkenberg
Telefon: 03971/251-1140
E-Mail: pressestelle.piank(at)polizei-nb.de
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Datum: 13.05.2014 - 15:28 Uhr
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