Fahren ohne Fahrerlaubnis und Angabe falscher Personalien
(ots) - In der Nacht vom 13. zum 14. Mai hielten Beamte des
Autobahnpolizeireviers Metelsdorf einen Audi, der die BAB 20 befuhr,
auf Höhe der Anschlussstelle Grevesmühlen zum Zwecke einer
Verkehrskontrolle an. Der Fahrzeugführer äußerte, die erforderlichen
Dokumente nicht mitzuführen und teilte den Polizisten auf Nachfrage
seinen Namen mit. Da die vor Ort gemachten Angaben des Mannes sich
nicht mit dem Datenbestand deckten, wurde nochmals nachgefragt.
Wiederum machte der Fahrzeugführer zweifelhafte Angaben, sodass die
Beamten sich entschlossen, das Fahrzeug nach Personaldokumenten zu
durchsuchen. Dabei fanden sie mehrere Behördenschreiben die auf eine
Person anderen Namens hinwiesen. Damit konfrontiert äußerte der
Beifahrer und Halter des Audi, dass sein Pkw auch durch andere
"Mitarbeiter" genutzt werde und besagte Schreiben diesen zuzuordnen
seien. Schlussendlich fanden die Beamten dann einen deutschen
Reisepass. Das darin enthaltene Bild stimmte mit dem Fahrer eindeutig
überein. Der angegebene Name allerdings nicht. Der 27-jährige
Fahrzeugführer räumte nun ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu
sein. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis aufgenommen. Weiter müssen der Fahrer und sein
24-jährigen Beifahrer mit einer Ordnungwidrigkeitenanzeige wegen
falscher Namensangabe rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Kriminalhauptkommissar
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 14.05.2014 - 11:19 Uhr
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