Wetterfrösche prophezeien: Sonniges Wochenende in Aussicht - Rhein-Erft-Kreis
(ots) - Autofahrer unterlassen jeglichen Genuss
von Alkohol und Betäubungsmitteln beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Das verhindert Verkehrsunfälle und deren schlimmen Folgen.
Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer werden am kommenden
Wochenende vielfach auf den Straßen und Wegen des Kreises unterwegs
sein. Die idyllischen Biergärten werden aufgesucht und der Ausflug
macht richtig gute Laune! So soll es sein und auch bleiben. Das
wünscht allen die Polizei des Rhein-Erft-Kreises.
Die Polizei wäre aber nicht die Polizei, wenn sie nicht auch den
Finger heben würde und appelliert: Hände weg von zuviel Alkohol. Der
Führerschein ist ebenfalls weg, wenn eine Blutprobe in diesem
Zusammenhang erfolgt!
Das Fahren mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille Blutalkohol beim
Radfahrer ist eine Straftat. Sollten Ausfallerscheinungen auftreten,
zum Beilspiel das Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Gehen,
wird bereits ab 0,3 Promille eine Blutprobe fällig.
Am Mittwoch (14. Mai, 19:45 Uhr) wurde einem 28-Jährigen in Kerpen
auf der Alten Landstraße der Alkoholgenuss zum Verhängnis. Dort
stellten Polizeibeamte in einer "normalen" Verkehrskontrolle bei ihm
einen Atemalkoholwert von 1,72 Promille fest. Es folgten eine
Blutprobe und die Fertigung einer Strafanzeige wegen der
Verkehrsstraftat. (ha)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
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Datum: 15.05.2014 - 10:50 Uhr
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