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Linksextremistische Punkband "Feine Sahne Fischfilet" auch 2012 zu Recht im Verfassungsschutzbericht/

Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Antrag ab

ID: 1067179

(ots) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Antrag
der Punkband "Feine Sahne Fischfilet" auf Gewährung vorläufigen
Rechtsschutzes abgelehnt. Gegenstand der Entscheidung war die Frage,
ob die Punkband "Feine Sahne Fischfilet" im Verfassungsschutzbericht
2012 genannt und dem Linksextremismus zugeordnet werden darf.

Diese Frage wurde bereits für den Verfassungsschutzbericht 2011
durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dahingehend
entschieden, dass die dortige Darstellung der Band im Einklang mit
den rechtlichen Bestimmungen steht.

"Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts,
in dem meine Einschätzung geteilt wird, dass die Gruppe "Feine Sahne
Fischfilet" linksextremistische Bestrebungen verfolgt und somit zu
Recht im Verfassungsschutzbericht 2011 genannt wurde und durch die
aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin sehen wir uns
in der Bewertung der Punkband bestätigt", sagte Innenminister Lorenz
Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 15.05.2014 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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