Verstoß nach Jugendarbeitsschutzgesetz
(ots) - Einbeck, OT: Kreiensen, Rathenaustraße, am
Do., den 15.05.14 gegen 10.10 Uhr. Bei Dacharbeiten wurden
kontaminierte Asbestplatten von einer Dachfläche abgenommen und
zwischengelagert. Bei diesen Arbeiten wurde ein jugendlicher
Praktikant (15 J.) eingesetzt. Dieser Umstand ist nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz unter Strafe verboten, weil Jugendliche bei
Arbeiten nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen dürfen. Eine
Strafanzeige wurde gegen den Verantwortlichen der Baufirma aus einem
Einbecker Ortsteil gefertigt. Der Jugendliche durfte nicht weiter
arbeiten. Weitere Verstöße werden durch das Gewerbeaufsichtamt
geahndet. / Sem.
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Datum: 17.05.2014 - 03:16 Uhr
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