140522.6-Hohenlockstedt: Unsachgemäßer Umgang mit asbesthaltigem Material
(ots) - Mitarbeiter des Polizei-Bezirksreviers
Itzehoe - Fachdienst Umweltschutz (PBR) wurden gestern (21. Mai) nach
Hohenlockstedt gerufen. Ein Bürger hatte zuvor die seiner Meinung
nach "unsachgemäße Ausführung von Abbrucharbeiten mit Asbestplatten"
beanstandet.
Vor Ort stellte der Ermittlungsbeamte fest, dass diese Arbeiten
von der Firma aus dem Kreis Segeberg grundsätzlich durchgeführt
werden durften - aber unter Auflagen. Doch die wurden nicht in allen
Punkten eingehalten, deshalb wurden die Tätigkeiten auch gestoppt,
und der Polizist fertigte eine Anzeige nach dem Chemikaliengesetz
wegen nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit asbesthaltigem Material gegen
den verantwortlichen Firmeninhaber.
Heute suchte das PBR das Abrissgelände erneut auf: Zusammen mit
einem Mitarbeiter der Fachbehörde Arbeitssicherheit des Kreises
Steinburg wurden Auflagen erteilt. Werden die beachtet, darf an der
beanstandeten Stelle weitergearbeitet werden.
Auflagen sind: Abrissarbeiter müssen vorschriftsmäßige
Schutzkleidung tragen und Atemschutzmasken anlegen; der Abriss muss
bewässert werden um Staub-Kontaminationen gering zu halten;
Astbestplatten müssen an geeigneter Stelle ordnungsgemäß und gegen
Nachweis entsorgt werden; Bescheinigungen über erfolgte
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der lohnabhängigen
Abrissarbeiter müssen vorliegen.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 22.05.2014 - 14:42 Uhr
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