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Pressemitteilung

ID: 1072111

(ots) - Jugendschutzkontrollen

Leer -Am Abend des 23.05.2014 bis in die frühen Morgenstunden des
24.05.2014 kam es zu Kontrollen durch Mitarbeiter des Landkreises
Leer und Beamte der Polizeiinspektion Leer/Emden im Hinblick auf die
Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wurden
Gaststätten und Diskotheken auf die Einhaltung dieser Vorschriften
überprüft. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der
Vorgaben zur Abgabe von alkoholischen Getränken an die Jugendlichen
gelegt.

Hierbei wurden im Vorfeld auch die Treffpunkte der Jugendlichen
kontrolliert, die den Jugendlichen erfahrungsgemäß zum "Vorglühen"
dienen.

Bei den Überprüfungen in den Diskotheken wurden mehrere
Jugendliche nach dem übermäßigem Genuss von branntweinhaltigen
Getränken angetroffen. Eine 17-jährige Jugendliche wurde mit einer
Atemalkoholkonzentration von 2,15 Promille festgestellt und in die
Obhut der Eltern übergeben. Die erziehungsbeauftragte Person (19
Jahre) hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,32 Promille. Ein
weiterer 17-jähriger Jugendlicher wurde mit einer
Atemalkoholkonzentration von 1,84 Promille angetroffen und die
erziehungsbeauftragte Person mit einer Atemalkoholkonzentration von
1,44 Promille. Der Diskobesuch von diesen beiden Personen war somit
beendet.

Durch den Landkreis Leer wird die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen des Verstoßes nach dem
Jugendschutzgesetz gegen die erziehungsbeauftragten Personen
geprüft. Wie bei den Kontrollen zuvor war vielen der
erziehungsbeauftragten Personen nicht bekannt, dass sie für den
Jugendlichen, gerade im Bezug auf den übermäßigen Genuss von
alkoholischen Getränken, verantwortlich sind und mit einem Bußgeld
belangt werden können.

Bei den Kontrollen wurde vermehrt festgestellt, dass die Eltern




der Jugendlichen die Bestätigung zur Erziehungsübertragung für den
Diskobesuch blanko zu Hause unterschrieben hatten, ohne das bekannt
war, mit welcher erwachsenen Person ihr Kind die Diskothek besucht.
Hier wird nochmals an die Verantwortung der Eltern appelliert.

Die Einlasskontrollen in den Diskotheken wurden durch das Personal
sehr gewissenhaft durchgeführt und eine Abgabe von branntweinhaltigen
Getränken an jugendliche Personen durch das Thekenpersonal wurde
nicht festgestellt.

Der Landkreis Leer und die Polizeiinspektion Leer/Emden werden
weiterhin ihre Bemühungen im Bereich der Überprüfung der Einhaltung
der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Dienstschichtleiter
Telefon: 0491-97690 215
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.05.2014 - 05:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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