Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
(ots) - Einbeck (Kr.) Freitag 23.Mai 2014, 16:45 Uhr
Am Freitag Nachmittag fiel einer zivilen Streifenwagenbesatzung
der Polizei ein Mofa-Roller im Stadtgebiet auf, bei dem der Sozius
auf einer Plastiktüte saß, in der sich ein Kissen befand. Da der
Roller nicht sofort gestoppt werden konnte, ging die Fahrt zunächst
weiter bis zur Ortschaft Immensen. Hierbei konnte festgestellt
werden, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h
erreichte, obwohl am Fahrzeug nur ein Versicherungskennnzeichen
angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dann
heraus, dass der Roller durch Bauartveränderungen seine
Betriebserlaubnis verloren hat und der 17jährige Fahrer nicht im
Besitz einer hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben und der Roller
sichergestellt. Der mitfahrenden Freundin schien die Sitzbank zu hart
und so schaffte sie sich mittels eines Kissens Abhilfe.
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Datum: 24.05.2014 - 16:05 Uhr
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