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Nr.: 0319 --Vatertag: Kein Freifahrtschein für Radfahrer--

ID: 1072627

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 29.05.2014

Vatertag steht vor der Tür und viele Radler werden wieder auf den
Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für die Bremer
Polizei, einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad in
Erinnerung zu bringen und Kontrollen durchzuführen.

2013 verletzten sich in Bremen fast 1150 Radfahrer bei
Verkehrsunfällen. Damit stellten sie rund ein Drittel aller im
Verkehr verunglückten Teilnehmer dar. Etwa die Hälfte der Unfälle
verursachten die Radfahrer selbst. Eine der Hauptunfallursachen ist
dabei nach wie vor der Alkohol.

Die Polizei wird am Donnerstag wieder mit entsprechenden
Kontrollen, auch gerade im Blockland, reagieren und besonders darauf
achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs
sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6
Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall
gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab
0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollte ein stark
alkoholisierter Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann
die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
(MPU) anordnen und - bei Feststellung der charakterlichen
Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - die Fahrerlaubnis
entziehen.

Weiter wird die Polizei darauf achten, dass

- die Fahrräder verkehrssicher sind

-Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden

-vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben

-Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden

Für alle Freunde des Wassersports, die den Feiertag zum Anlass




nehmen, eine Bootstour auf der Weser zu unternehmen, noch folgender
Hinweis: Ebenso wie im Straßenverkehr gelten auch für Bootsführer
strenge Vorschriften bezüglich des Fahrens unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke. Die Wasserschutzpolizei wird daher an
Himmelfahrt mit Einsatzkräften auf dem Wasser präsent sein und
gezielt darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden
Vorschriften einhalten.

Allen friedlich feiernden "Vätern" wünscht die Polizei einen
entspannten Tag und eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt
natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar
keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen
verhindern.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
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Datum: 26.05.2014 - 09:07 Uhr
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