Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht; erotische Filme im Netz ver-teilt
(ots) - Ein Ehepaar klagt gegen eine
Videoproduktionsgemeinschaft wegen eines Verstoßes gegen das Kunst-
und Urheberrecht. Seinerzeit hatte das Ehepaar an erotischen Filmen
mitgewirkt, die darauf hin gegen Bezahlung auf bestimmten Portalen
einzusehen waren. Nach Angaben des Ehepaares waren nun entgegen der
Vereinbarungen, die Filme auch in anderen Portalen angeboten und
herunter geladen worden. Dagegen verwahrte sich das Pärchen. Die
Betreiber scheren sich nach Angaben nicht darum und vertreiben die
Filme weiter. Darum nun die Strafanzeige.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal darauf hin,
dass das Internet nichts vergisst. Selbst wenn Bilder und Filme
offiziell vom Netz verschwunden sind, ist davon auszugehen, dass
weiterhin Downloads dieser Produkte existieren und immer wieder
auftauchen.
--Paul Kemen--
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Datum: 28.05.2014 - 10:11 Uhr
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