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Berauschte Fahrer gestoppt - Kerpen / Frechen / Pulheim

ID: 1076078

(ots) -

Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister
erwarten die Fahrer.

Ein Zeuge (53) meldete der Polizei am Freitagmorgen (30. Mai) um
02:50 Uhr einen Verkehrsunfall auf der Hauptstraße in Pulheim. Die
Beamten trafen auf einen 36-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss drei
abgestellte Pkw beschädigte. Ersten Erkenntnissen zufolge kam der
36-Jährige von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Pkw. Der
Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Den
Sachschaden schätzten die Beamten auf etwa 6.000,-- Euro. Nach der
Blutprobenentnahme stellten sie den Führerschein sicher.

Am Sonntagmorgen (01. Juni) hielten Streifenbeamte um 03:10 Uhr
ein Pkw auf der Aachener Straße an und überprüften diesen. In der
Atemluft des 45-jährigen Fahrers stellten die Beamten Alkoholgeruch
fest. Nach der Belehrung gab der Mann an, keinen Alkohol getrunken zu
haben. Der Test ergab einen Wert von 1,88 Promille. Seinen
Führerschein beschlagnahmten die Beamten nach der Blutprobenentnahme.

Um 20:10 Uhr des gleichen Tages fuhren Streifenbeamte auf der
Senrather Straße in Richtung Kerpener Straße in Kerpen. Ein blauer
Pkw kam ihnen entgegen. Die Fahrerin fiel wegen der stark geröteten
Augen auf. Die Beamten wendeten, hielten den Pkw an und überprüften
die Fahrtüchtigkeit der 45-Jährigen. Ein Atemalkoholvortest ergab
einen Wert von 1,46 Promille. Sie untersagten die Weiterfahrt. Die
Blutprobenentnahme und Beschlagnahme des Führerschein ordnete die
Staatsanwaltschaft Köln an.

Wenige Stunden (23:25 Uhr) später erhielt die Polizeileitstelle
die Information über einen gestürzten, alkoholisierten Fahrradfahrer
auf der Schiefbahn in Kerpen - Horrem. Dort rekonstruierten die
Beamten den Unfallhergang, nachdem der Alkoholtest einen Wert von
2,04 Promille ergab. Der 53-jährige Frechener befuhr mit seinem




E-Bike den Fahrradweg der Landesstraße 277 in Richtung Kerpen. Er kam
nach links vom Radweg ab, stürzte kopfüber auf den Grünstreifen und
rutschte die Böschung hinunter. Dabei zog er sich leichte
Verletzungen zu. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus.
Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Nach der ambulanten
Behandlung wurde er nach Hause entlassen.

In allen Fällen fertigten die Beamten Anzeigen. Neben
empfindlichen Bußgeldern werden die Punktekonten im Flensburger
Verkehrsregister gefüllt.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeuges
unter Alkoholeinwirkung kein Kavaliersdelikt ist. Die Fahrer
riskieren, in diesem Zustand nicht nur sich, sondern auch andere
Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder zu schädigen. Sie appelliert, in
der kommenden Biergartensaison nach dem Genuss alkoholischer Getränke
nicht mehr selbst zu fahren und die öffentlichen Verkehrsmittel zu
nutzen. (bm)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
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Datum: 02.06.2014 - 10:58 Uhr
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