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140604.5-Kollmar/Wilster: Fahren ohne Fahrerlaubnis

ID: 1077732

(ots) - Wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
(Straftat nach § 21 StVG) müssen sich ein 17-Jähriger aus Heist und
eine 17-Jährige aus Wewelsfleth verantworten:

Zunächst traf es den Heister am vergangenen Donnerstag um 12.45
Uhr in Kollmar. Der fuhr einer Fußstreife der Polizeistation
Glückstadt geradewegs entgegen - und das mit hohem Tempo. Die
Ordnungshüter kontrollierten den Jugendlichen. Der gab dann auch zu,
dass sein Roller eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 48
km/h erreichen kann. Doch um solch ein Fahrzeug zu führen, dafür
fehlte ihm schlicht die Fahrerlaubnis. Vorweisen konnte er lediglich
eine Mofa-Prüfbescheinigung, mit der er im öffentlichen
Straßenverkehr Krafträder lenken darf, die bauartbedingt nicht mehr
als 25 km/h auf die Straße bringen. Die Beamten untersagten dem
17-Jährigen die Weiterfahrt, der sein Fahrzeug dann verschlossen auf
einem Parkplatz zurück ließ.

Am Montagmorgen (8.02 Uhr) kontrollierten Polizeibeamte aus
Glückstadt den fließenden Verkehr. In der Rathausstraße fiel ihnen
ein Roller auf, der mehr als 50 km/h schnell war. Bei der Kontrolle
betonte die Fahrerin, dass ihr Kraftrad bis zu 55 km/h fahren kann.
Auch habe sie gewusst, dass die Drosselung des Rollers ausgebaut
worden war. Da auch sie den Beamten lediglich die
Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte, sieht auch sie sich mit einer
Strafanzeige konfrontiert. Nachdem die Beamten der Jugendlichen die
Weiterfahrt auf dem Fahrzeug untersagt hatten, ließ sie es
verschlossen am Anhalteort zurück.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
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E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de




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Datum: 04.06.2014 - 14:50 Uhr
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