Nr.: 0346 --Umweltverstoß eines Frachtschiffes--
(ots) -
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Ort: Bremen, Hafen
Zeit: 04.06.14
Ein in Bremen liegendes Frachtschiff benutzte verbotenerweise
Schweröl während der Liegezeit in Bremen. Dieser Verstoß wurde durch
die Wasserschutzpolizei festgestellt. Gegen den Kapitän wurde ein
Bußgeldverfahren eingeleitet. In Begleitung einer schwedischen
Kollegin der Wasserschutzpolizei Göteborg, die sich derzeit im Rahmen
eines europäischen Austauschprogrammes in Bremen aufhält, haben
Umweltkontrolleure der Wasserschutzpolizeiinspektion Bremen einen
in Bremen liegenden Massengutfrachter kontrolliert. Der Frachter
fährt unter der Flagge Panamas. Bei der Überprüfung wurde
festgestellt, dass an Bord des Frachters während der Liegezeit in
Bremen zum Betrieb der Hilfsaggregate Schweröl mit einem
Schwefelgehalt von nahezu 1,0 Prozent verwendet wurde. Der zulässige
Grenzwert an einem Liegeplatz im Hafen liegt aber bei lediglich 0,1
Prozent Schwefelgehalt. Dieser niedrige Grenzwert dient der
Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft durch Schiffsabgase.
Ein solch niedriger Wert ist regelmäßig nur durch die Verwendung von
Dieselöl, nicht aber mit Schweröl einzuhalten. Wegen dieses Verstoßes
gegen die Bremische Hafenordnung wurde gegen den Kapitän des
Frachters eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende
Bußgeldverfahren in vierstelliger Eurohöhe angeordnet. Die strenge
Kontrolle der Einhaltung der internationalen Umweltvorschriften an
Bord von Seeschiffen, hier insbesondere auch der ordnungsgemäßen
Entsorgung von Schiffsmüll und Ölrückständen, gehört zu den
routinemäßigen Aufgaben der Wasserschutzpolizei.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Datum: 05.06.2014 - 10:47 Uhr
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