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Verkehrssicherheitswoche des Polizeikommissariats Sarstedt- Bei jeder zweiten LKW-Kontrolle Mängel festgestellt

ID: 1079129

(ots) - Algermissen, Harsum, Giesen, Nordtemmen und
Sarstedt(fm) Die Polizeibeamten haben in der laufenden Woche
festgestellt, dass aufgrund der Ankündigung in der Zeitung immer mehr
Verkehrsteilnehmer im Bereich von Algermissen, Harsum, Giesen,
Nordtemmen und Sarstedt langsam fahren. Manche tatsächlich langsamer
als höchst zulässig erlaubt. Für die Sicherheit im Straßenverkehr -
worauf es den Beamten ankam - waren es somit die richtigen
polizeiliche Maßnahmen. Dennoch haben die Beamten viele von Bürgern
gemeldete Stellen überprüft.

An der Grundschule morgens in Nordstemmen sind in 1,5 Stunden 6
Autofahrer zu schnell gewesen. Erlaubt ist dort 30 km/h - der
schnellst fuhr mit 47 km/h.

In Harsum auf der Förster Straße waren es in 1,5 Stunden 10
Geschwindigkeitsverstöße. Der schnellste fuhr in der Ortschaft statt
fünfzig mit 79 km/h.

In der Straße Morgenstern in Harsum wurde kein Schnellfahrer
festgestellt.

Auch der durchfahrende Lkw Verkehr wurde am Donnerstag und Freitag
auf der B6 (Kipphut) und der B 1 (Heyersum ) genauer überprüft,
Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr aus
Hannover wurden insgesamt an beiden Tagen 69 Fahrzeuge und Gespanne
kontrolliert.

Die Hälfte der Fahrzeuge wurden beanstandet.

Gleich bei der ersten Kontrolle fiel ein Sattelzug auf, bei dem
der Fahrer nicht seine eigene Fahrerkarte in das Kontrollgerät
eingelegt hatte, sondern die einer anderen Person. Die Fahrerkarte
dient dazu, die Lenk-, Ruhe- und sonstigen Arbeitszeiten
aufzuzeichnen. Die widerrechtlich benutzte Fahrerkarte wurde
sichergestellt. Die Weiterfahrt ohne eigene Fahrerkarte wurde dem
Fahrer untersagt. Es dauerte fast zwei Stunden, bis ein Ersatzfahrer
am Kontrollort eingetroffen war. Eine Strafanzeige aufgrund der
Fälschung beweiserheblicher Daten wurde gegen den Fahrer eingeleitet.




Durch das Einlegen einer falschen bzw. fremden Fahrerkarte täuscht
der Fahrer vor, dass eine andere Person gefahren sei. Wenn er dann
noch seine eigene nutzt, kann er doppelt so lange fahren. Die Gefahr
besteht, dass er übermüdet fährt und einschläft, was wiederum zu
schweren Verkehsrunfällen fuhren kann.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden mehrere
fahrpersonalrechtliche Verstöße festgestellt. Es wurde die Lenkzeiten
überschritten, die Pausen und Ruhezeiten unterschritten und die
Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß geführt.

Ein EG-Kontrollgerät hatte keine Prüfplakette. Bei etlichen LKW
war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert.

Die Fahrer müssen den kontrollierenden Beamten 28 Arbeitstage mit
je 24 Stunden nachweisen. Danach muss er die Arbeitszeitnachweise
seinem Chef zu Prüfung vorlegen. Einer der Fahrer hatte seine
Arbeitszeitnachweise (Schaublätter) seit März nicht seinem Chef zur
Prüfung vorgelegt, ein anderer seit Februar. Die 51 Schaublätter
bzw. im zweiten Fall 71 Schaublätter wurden sichergestellt und dem
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim übersandt.

Eine andere Fahrerin hatte ihre Tageskontrollbläter bereits bis
Anfang Juli im Voraus ausgefüllt, obwohl die Tageskontrollblätter
erst am jeweiligen Tag vor Arbeitsgebinn ausgefüllt werden dürfen.

Bei zwei Lastkraftwagen wurde festgestellt, dass die Hebebühnen,
bei einem anderen die Ladebordwand und bei einem weiteren der
Gabelstapler nicht an den vorgeschriebenen Prüfterminen untersucht
worden waren. Hier wurden Berichte an die Berufsgenossenschaft
gefertigt.

Einige Fahrer hatten keinen Fahrzeugschein oder auch Führerschein
dabei. Aber auch Geschwindigkeitsverstöße auf der B6, die
Höchstgeschwindigkeit für LKW beträgt hier 60 km/h, wurden
festgestellt. Ein LKW war geringfügig überladen, eine
landwirtschaftliche Zugmaschine mit Tankanhänger hingegen
erheblich. Diese landwirtschaftliche Zugmaschine war den Beamten
aufgefallen, weil sie die kleine Steigung zum Kipphut nur mit
geringster Geschwindigkeit herauf fuhr. Im Tank wurde Wasser
mitgeführt. Es wurde bei der Wägung in Sarstedt festgestellt, dass
der Tankanhänger 7 Tonnen überladen war. Er wog statt der zulässigen
24 Tonnen fast 31 Tonnen, was eine Überladung von 28,7 % ergab. Der
Fahrer musste sieben Tonnen Wasser ablassen, bevor er seine Fahrt
fortsetzen konnte. Gegen den Fahrer und die Halter wurde jeweils
einen Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.

Ein gewerblicher Kleintransporter unter 3500 kg zulässigen
Gesamtgewichtes aus dem europäischen Ausland war mit zwei
Fahrzeugführern besetzt. Beide Fahrzeugführer führten keinerlei
Arbeitszeitnachweise, obwohl dies für diese Fahrzeuggruppe, mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von 2801 kg bis 3500 kg, in Deutschland
vorgeschrieben ist. Bis zur Rekonstruktion des Fahrtweges wurde die
Weiterfahrt untersagt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von je
100 Euro konnten sie die Fahrt nach ca. 2 Stunden fortsetzen.

Ein über 50-jähriger Lkw Fahrer wurde überprüft, der einen Lkw mit
Anhänger fuhr.. Der Fahrer legte einen alten grauen Führerschein der
Klasse 3 vor. Das zulässige Gesamtgewicht des Lkw mit Anhänger
betrug 17490 kg. Dies bedeutete, dass sein Führerschein der Klasse 3
für dieses Gespann mit seinem 50. Geburtstag ungültig geworden war.
Der Fahrer hat es versäumt, seinen Führerschein verlängern
(Gesundheitsprüfung vorgeschrieben) bzw. erneuern zu lassen. Er
musste seinen Anhänger abhängen und dürfte seine Fahrt lediglich mit
dem Zugfahrzeug fortsetzten. Ein Strafverfahren, Fahren ohne
erforderliche Fahrerlaubnis, wurde gegen ihn und den Fahrzeughalter
eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Sarstedt

Telefon: 05066 / 985-0
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/


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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemeldung für den Landkreis Rottweil vom 06.06.2014  Verkehrsunfallflucht
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Datum: 06.06.2014 - 17:27 Uhr
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