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Pressemeldung der Polizeiinspektion Cuxhaven

ID: 1079784

(ots) - Bereich Langen

1. VU mit 2 Schwerverletzten

Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 13.54 Uhr, stießen in Elmlohe in
der Dorfstraße in einer leichten Linkskurve 2 PKW zusammen. Ein aus
Rastede stammender 43jähriger Passatfahrer kam zu weit nach links auf
den Gegenfahrstreifen und stieß dort mit einem 65jährigen Golffahrer
aus Elmlohe zusammen. Der Unfallverursacher wurde in seinem PKW
eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Beide
Fahrzeugführer wurden schwer verletzt in ein Bremerhavener
Krankenhaus eingeliefert. Die PKW wurden stark beschädigt von
örtlichen Abschleppunternehmern abgeschleppt. Der Gesamtschaden wird
auf 24000 Euro geschätzt.

2. VU mit einem Leichtverletzten auf der A 27

Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 23.35 Uhr, befuhr ein 26jähriger
Bremerhavener mit seinem Ford die A 27 in Richtung Cuxhaven. In Höhe
der Anschlussstelle Bremerhaven-Geestemünde übersah er einen vor ihm
fahrenden PKW. Beim Ausweichen geriet der PKW ins Schleudern und
prallte, ohne gegen ein anderes Fahrzeug zu stoßen, gegen die
Seitenschutzplanke. Der Fordfahrer wurde durch den Aufprall leicht
verletzt. Der Pkw hatte nur noch Schrottwert. Der Schaden dürfte
geschätzt bei ca. 5000 Euro liegen.

3. VU mit einem leicht verletzen Kind in Bad Bederkesa

Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 20.31 Uhr, fuhr ein 12jähriger
Junge mit seinem Fahrrad auf die Kreuzung
Hauptmann-Böse-Straße/Seminarstraße in Bad Bederkesa ohne auf einen
vorfahrtberechtigten 30jährigen Beerster Fordfahrer zu achten. Es kam
zur Kollision beider. Der Junge wurde leicht verletzt ins Krankenhaus
nach Bremerhaven eingeliefert. Der Gesamtschaden beläuft sich
schätzungsweise auf 3300 Euro.

Bereich Hemmoor

Person vom Trecker gefallen und von Anhänger überrollt





Mächtiges Glück im Unglück hatte ein 24 jähriger Freiburger kurz
vor 17.00 Uhr am Pfingstsonntag in Oberndorf. Er saß als Beifahrer
auf einem älteren Trecker auf dem Kotflügel. Angehängt war ein
ehemaliger Silierwagen mit Doppelachse. Auf diesem saß eine Gruppe
junger Leute auf der Rückfahrt vom Frühtanz in Steinau. In der
Alex-Reyels-Straße fiel der Freiburger aus bisher ungeklärter Ursache
von dem Trecker und wurde anschließend von beiden Rädern des
Silierwagens überrollt. Die zunächst als lebensbedrohlich
eingestuften Verletzungen des Mannes erwiesen sich später im
Krankenhaus glücklicherweise als schwere Prellungen und Schürfwunden
und nicht lebensgefährlich. Den Treckerfahrer erwartet nun jedoch ein
umfangreiches Strafverfahren. Da die Fahrt keinen land- und
forstwirschaftlichen Zweck erfüllte, reichte der Führerschein für
Trecker in diesem Fall nicht aus. Auch hätte der Anhänger zugelassen,
versichert und versteuert sein müssen. Eine mögliche fahrlässige
Körperverletzung wird geprüft. Weiterhin ist eine derartige
Personenbeförderung nicht erlaubt. Ausgenommen sind unter bestimmten
Voraussetzungen lediglich sogenannte Brauchtumsveranstaltungen wie
z.B. Ernteumzüge. Auf jeden Fall ist jedoch eine gesonderte
Versicherung erforderlich. Auch dürfen sich bei der An- und Abfahrt
keine Personen auf den Anhängern befinden. Eine derartige
Veranstaltung lag hier jedoch nicht vor.

Bereich Cuxhaven

1. Vermutlich durch Unachtsamkeit eines Saunagastes kam es in
einem Beherbergungsbetrieb in Cuxhaven-Duhnen beim Aufguss zu einer
Stichflamme, die Teile der Saunaverkleidung in Brand setzte. 3 Gäste
wurden mit Anzeichen auf Rauchgasvergiftung in einem Krankenhaus
behandelt. Neben der BF Cuxhaven und dem Rettungsdienst waren Kräfte
der FF Duhnen, Döse und ein RTW aus Bremerhaven eingesetzt. Der
entstandene Sachschaden blieb gering.

2. Ein 53jähriger Cuxhaven wurde am Freitagabend im Stadtgebiet
kontrolliert, als er mit seinem Pkw unterwegs war. Dabei stellte die
Beamten fest, dass er deutlich mehr als 1,1 o/oo hatte. Es wurde eine
Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und ein
Strafverfahren eingeleitet.

3. Nicht viel anders erging es in der gleichen Nacht einem
29jährigen. Allerdings war hier Alkohol nicht der Grund. Der
Fahrzeugführer hatte Betäubungsmittel zu sich genommen und seinen Pkw
auf öffentlichen Straßen geführt. Auch in diesem Fall ist ein
Strafverfahren eingeleitet worden.

4. Am Sonntagmorgen, gegen 01:00 Uhr, fiel einer
Streifenwagenbesatzung in Altenwalde ein Pkw-Fahrer auf, der durch
seine ungewöhnliche Fahrweise eine Kontrolle herauf beschwor. Dabei
stellte die Beamten eine Alkoholbeeinflussung von über 1,00 o/oo
fest. Die Folge war eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des
Führerscheines.

5. Ungewöhnlich uneinsichtig zeigte sich eine 41jährige in der
Nacht zu Sonntag in Nordholz. Trotz der Tatsache, das sie aufgrund
einer durch sie verursachten Ruhestörung von Beamten zur Ruhe ermahnt
wurde, setzte sie die nächtliche Beschallung der Nachbarschaft
uneingeschränkt fort. Trotz Einleitung eines
Ordnungwidrigkeitenverfahrens drehte sie ihre Stereoanlage weiter
voll auf. Nun hatten die Beamten keine andere Wahl. Ein weiteres
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und der Dame die
Stereoanlage weg genommen.

6. Mit einem Alkoholwert von nahezu 5 o/oo (in Worten FÜNF) befuhr
eine 34jährige in der Nacht zu Sonntag diverse Straßen im Stadtgebiet
Cuxhaven. Im Carl-Vinnen-Weg endete ihre Fahrt am Bordstein.
Sachschaden, vor allem an dem genutzten Fahrzeug, war die Folge. Nach
erfolgter Blutentnahme stellte sich im Verlaufe der weiteren
Ermittlungen heraus, dass die Dame auch nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!

7. Ein 32jähriger fiel am Sonntagvormittag einer
Streifenwagenbesatzung auf, da er mehrere Verkehrsverstöße begangen
hatte. Einen Führerschein konnte er während der sich anschließenden
Kontrolle nicht vorweisen. Weitere Ermittlungen ergaben dann, dass er
bereits mehrere Jahre nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Die Fahrzeughalterin des genutzten Pkw wusste um diesen Umstand,
verhinderte die Fahrt aber nicht. Gegen beide, Fahrer sowie
Fahrzeughalterin, wurden Strafverfahren eingeleitet.

8. Ebenfalls ein Strafverfahren wurde gegen einen 23jährigen
eingeleitet, der mit seinem Mofa deutlich schneller als die erlaubten
25 Km/h fuhr. Da das Mofa durch die höherer Geschwindigkeit
führerscheinpflichtig wurde, der 23jähre aber lediglich im Besitz
einer Mofa-Prüfbescheinigung war, hätte er das Fahrzeug nicht fahren
dürfen. Auch in diesem Falle stellten die Beamten zusätzlich eine
Beeinflussung durch Betäubungsmittel fest, was zu einem weiteren
Strafverfahren führte.




Rückfragen bitte an:
Sven Reimer
Polizeiinspektion Cuxhaven
Telefon: 04721/573-0
Werner-Kammann-Straße 8
27472 Cuxhaven
http://ots.de/Polizeiinspektion_Cuxhaven


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.06.2014 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-CUX
Stadt:

Cuxhaven



Kategorie:

Polizeimeldungen



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