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Achtung - Restalkohol!

ID: 1080045

(ots) - Verl/Kreis Gütersloh (CK) - Am Montag (09.06.,
07.30 Uhr) hielten Polizeibeamte im Rahmen einer allgemeinen
Verkehrskontrolle einen 48-jährigen Verler mit seinem Mofa-Roller auf
der Paderborner Straße an. Da die Beamten Alkoholgeruch in der
Atemluft des Mannes feststellten, wurde nach einem durchgeführten
Alko-Test noch vor Ort eine Atemalkoholmessung in der Polizeiwache
Schloß Holte-Stukenbrock durchgeführt. Dabei stellten die
Polizeibeamten fest, dass der 49-Jährige eine erhebliche Menge
Alkohol im Blut hatte. Das erstaunte den Rollerfahrer sehr: Er war
der Meinung, durchaus wieder verkehrstauglich zu sein, weil er am
Montag selber keinerlei Alkohol getrunken hatte, sondern nur am
Vorabend.

Gegen den Verler wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde
eingeleitet.

Kurze Zeit später (11.35 Uhr) kontrollierten die Polizeibeamten im
Rahmen ihrer weiteren Streifenfahrt einen 27-jähriger Verler mit
seinem Auto auf dem Elsternweg.

Auch hier stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in seiner
Atemluft fest.

Zur Überprüfung dessen wurde der Mann zwecks Durchführung einer
Atemalkoholmessung mit zur Polizeiwache nach Schloß Holte-Stukenbrock
genommen. Der gemessene Blutalkoholwert lag hier gerade so eben unter
der erlaubten Grenze, so dass er 27-Jährige mit viel Glück um eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige herum kommt.

Auch dieser Verler war sehr über die gemessene
Alkoholkonzentration erstaunt: Er hatte ebenfalls nur am Sonntagabend
Alkohol getrunken, am Montag nicht.

Allerdings stellten die Polizeibeamten jedoch fest, dass der junge
Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Aus diesem
Grunde wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Aus gegebenem Anlass macht die Polizei nochmals auf die Gefahren
von Restalkohol im Blut aufmerksam!





Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Gefahren von Restalkohol im
Blut! Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten
Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu
bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut
hat.

Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale
Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die
Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am
Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach der Faustformel, dass nur
ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich 10
Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom
Körper verarbeitet wird.

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht darüber bewusst,
dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können,
wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen,
verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt.

Beim Verdacht, dass zuviel Alkohol im Spiel ist, müssen die
Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird
und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den
strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch
davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und
Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals
droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein
dafür Voraussetzung ist.

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am
Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit
schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn
nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte
Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann
der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten
Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der
sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie
wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie
alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche
Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 10.06.2014 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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