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Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag!

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(ots) - Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag
Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus,
das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem
Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den ei-genen vier Wänden
mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswe-gen gibt es
mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene
Rauchmelderpflicht - auch in Schleswig-Holstein. Viele Vermieter sind
ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits
nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst
bewohnen, sind jedoch nicht immer ausreichend informiert. Deshalb
stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im
Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der
Angabe "EN 14604" versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das
CE-Zeichen an ei-nem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen
Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa
verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige
Qualitätszeichen "Q". Rauchmelder mit dem "Q" werden einer
erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre
Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von
Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere
Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine
Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Rauchmelder müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren
angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert
erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen
können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der
Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit




mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden
nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn
z. B. die Bat-terie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist.
Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. Eigentümer,
die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die
Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die
Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach
Her-stellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber
noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert
werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen
sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel
erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet. Ein
Merkblatt zur korrekten Installation von Rauchmeldern finden Sie
unter http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/merkblaetter/Merkblatt_
Rauchmelder.pdf




Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Telefon: 0431/603 2195
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de


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Datum: 11.06.2014 - 13:04 Uhr
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